Veeva stellt den „Falcon Router" für die agentenbasierte Triage aller Meldekanäle vor

21.09.2026

PLEASANTON, Kalifornien, 21. September 2026 /PRNewswire/ -- Veeva Systems (NYSE: VEEV) hat heute „Veeva Falcon Router" vorgestellt, einen branchenspezifischen Agenten, der potenzielle Meldungen zu Sicherheitsereignissen, Produktqualitätsbeschwerden und medizinischen Anfragen erkennt und schnell und zuverlässig an die zuständigen Teams weiterleitet.

Der Falcon Router koordiniert die Triage- und Weiterleitungsvorgänge für Biopharmaunternehmen jeder Größe, ohne dass ein manueller Abgleich erforderlich ist. Der Schwerpunkt wird zunächst auf der Erfassung über E-Mail und das Web liegen, darunter Veeva Ostro. Der Falcon Router leitet die nach Priorität sortierten Informationen direkt an Veeva Safety, Veeva QMS, Veeva MedInquiry oder an festgelegte Posteingänge weiter.

„Jedes Biopharma-Unternehmen steht vor dieser Routing-Herausforderung, und sie nimmt mit jeder neuen Region und jedem neuen Produkt, das auf den Markt gebracht wird, zu", sagte John Lawrie, Vice President bei Veeva Safety. „Eine schnelle und zuverlässige Triage ist wichtiger denn je, damit sich die Fachkräfte auf das Wesentliche konzentrieren können: den Patienten."

Der Falcon Router, dessen Verfügbarkeit für Early Adopters für Januar 2027 geplant ist, ist Teil der Falcon Agent Suite – Veevas Lösungen für agentenbasiertes Personalwesen im Life-Sciences-Bereich.

Informationen zu Veeva Systems

Veeva bietet die Branchen-Cloud für Life Sciences mit Anwendungen, Agenten, Daten und Beratung. Veeva hat sich der Innovation, der Produktqualität sowie dem Kundenerfolg verschrieben und betreut mehr als 1500 Kunden, von den weltweit größten Pharmaunternehmen bis hin zu aufstrebenden Biotech-Unternehmen. Als Public Benefit Corporation ist Veeva bestrebt, die Interessen aller Interessengruppen in Einklang zu bringen, darunter Kunden, Beschäftigte, Aktionäre sowie die Branchen, für die das Unternehmen tätig ist. Weitere Informationen finden Sie auf veeva.com.

Zukunftsgerichtete Aussagen von Veeva

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen zu den Produkten und Dienstleistungen von Veeva sowie zu den erwarteten Ergebnissen oder Vorteilen aus der Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen. Diese Aussagen beruhen auf unseren derzeitigen Erwartungen. Die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von den Angaben in dieser Pressemitteilung abweichen, und wir sind nicht verpflichtet, solche Aussagen zu aktualisieren. Es bestehen zahlreiche Risiken, die sich potenziell negativ auf unsere Ergebnisse auswirken können, darunter die Risiken und Ungewissheiten aus unserer Einreichung auf Formular 10-Q für das am 31. Juli 2026 beendete Geschäftsjahr, die Sie hier finden (eine Zusammenfassung der Risiken, die sich auf unser Geschäft auswirken können, finden Sie auf den Seiten 33 und 34), sowie aus unseren nachfolgenden SEC-Einreichungen, die Sie auf sec.gov abrufen können.

Kontakt:





Elizabeth McGrane

Veeva Systems

elizabeth.mcgrane@veeva.com



Jeremy Whittaker

Veeva Systems, Europa

jeremy.whittaker@veeva.com

Veeva Systems

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Antisemitismus-Debatte nach ZDF-Sendung: Anwalt spricht von „Falschbehauptung des Innenministers“

08.10.2026

Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.

Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.

Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.

Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.