Berliner Linke in der Kritik: Koalitionsgespräche scheitern vorerst am Antisemitismus-Thema

08.10.2026


Die Bildung einer neuen Landesregierung in Berlin bleibt vorerst ungewiss. Linke, Grüne und SPD konnten sich zweieinhalb Wochen nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus weiterhin nicht auf eine gemeinsame Linie im Umgang mit Antisemitismus verständigen. Nach dem dritten sogenannten Vorgespräch verließ die Spitze der drei Parteien am Mittwochnachmittag den Tagungsort ohne öffentliche Stellungnahme. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur gilt eine Einigung in der Frage als zentrale Voraussetzung, um in formelle Sondierungsgespräche über eine mögliche Regierung unter Führung der Linken einzusteigen.

Bereits für Donnerstag ist ein weiteres Treffen angesetzt. Ziel ist es, in dem seit geraumer Zeit in Berlin heftig diskutierten Themenkomplex voranzukommen. Vor allem Teile der Berliner Linken stehen seit längerem wegen Positionen zu Israel, Palästina und zum Thema Antisemitismus in der Kritik. Dabei geht es insbesondere um Äußerungen einzelner Parteimitglieder, die öffentlich als antisemitisch eingestuft oder entsprechend kritisiert wurden. Ohne eine belastbare Verständigung auf gemeinsame Grundsätze wollen SPD und Grüne nach eigener Darstellung den nächsten Schritt hin zu einem möglichen Regierungsbündnis nicht gehen.

Zusätzliche Brisanz erhielt die Debatte durch eine Wahlparty der Neuköllner Linken am 20. September. Dort waren nach dpa-Informationen sowohl ein Oberhaupt eines arabischstämmigen und zum Teil kriminellen Clans als auch ein umstrittener propalästinensischer Aktivist anwesend. Letzterer soll der Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP) nahestehen, die von der EU als Terrororganisation eingestuft wird. Der Vorfall hat bei den potenziellen Koalitionspartnern für erhebliche Irritationen gesorgt und den Druck auf die Linke erhöht, sich klarer zu Antisemitismus, Rassismus und organisierter Kriminalität zu positionieren.

SPD und Grüne verlangen vor Beginn offizieller Sondierungen eine verbindliche Verständigung zu diesen Themenfeldern. Sondierungen sind die Vorstufe zu formalen Koalitionsverhandlungen, in denen ein Regierungsprogramm und die Ressortzuschnitte ausgehandelt würden. Ohne Konsens über den künftigen Kurs im Kampf gegen Antisemitismus und im Umgang mit problematischen Milieus in der Stadt bleibt der Weg zu einem möglichen Rot-Grün-Roten Bündnis aber blockiert. Welche Alternativen zu einem solchen Bündnis am Ende realistisch wären, ist bislang offen; entscheidend bleibt vorerst, ob die drei Parteien in der strittigen Grundsatzfrage noch zu einer gemeinsamen Linie finden.

Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.