Shanghai Electric sichert sich ersten Auftrag für eine Schwerlast-Gasturbine im Ausland für ein 500-MW-Projekt in Malaysia

14.09.2026

SHANGHAI,/PRNewswire/ -- Shanghai Electric (SEHK: 02727, SSE: 601727) hat mit dem Zuschlag für Block 3 des Sarawak-Samalaju-Gas- und Dampfturbinenkraftwerksprojekts (CCGT) in Malaysia einen Meilenstein im High-End-Energiesektor im Ausland erreicht. Dieser Auftrag stellt eine bedeutende internationale Anerkennung der Hochleistungs-Gasturbinentechnologie von Shanghai Electric dar und unterstreicht die wachsende Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens auf dem globalen Gasturbinenmarkt.

Im Rahmen der Vereinbarung wird Shanghai Electric eine vollständige EPC-Schlüsselfertiglösung für das gasbefeuerte Kraftwerk liefern, verbunden mit einem 25-jährigen langfristigen Wartungsvertrag (LTSA), der alle wichtigen Anlagenkomponenten abdeckt. Insbesondere werden alle Kernkomponenten – von Gasturbinen und Dampfturbinen bis hin zu Generatoren, Abhitzedampferzeugern und luftgekühlten Systemen – von Shanghai Electric im eigenen Haus gefertigt; das Unternehmen wird zudem als alleiniger Anbieter des langfristigen Wartungs- und Serviceprogramms fungieren. Diese integrierte End-to-End-Kompetenz ermöglicht Shanghai Electric eine lückenlose Abdeckung des gesamten Lebenszyklus, die von der Anlagenfertigung über die Systemintegration bis hin zur jahrzehntelangen Betriebsunterstützung reicht – ein vertikales Modell, das das Unternehmen auf Augenhöhe mit den etablierten globalen Marktführern im Bereich der Hochleistungs-Gasturbinen bringt.

Das aktuelle Angebot an Hochleistungs-Gasturbinen von Shanghai Electric umfasst zwei Hauptmodelle mit Nennleistungen von 300 MW bzw. 78 MW. Bis heute hat das Unternehmen 103 Einheiten ausgeliefert, wobei die installierte Gesamtleistung der in Betrieb genommenen Projekte 21.000 MW übersteigt. Die Einheiten, die unter die langfristigen Service- und Wartungsprogramme von Shanghai Electric fallen, haben mehr als 1,3 Millionen Betriebsstunden absolviert. Dank solider Produktionskapazitäten in beiden Turbinenklassen ist Shanghai Electric in der Lage, bereits ab 2028 neue Einheiten zur Auslieferung anzubieten. Neben dem malaysischen Energieentwickler, der den aktuellen Auftrag erteilt hat, haben auch Projektentwickler in Indonesien, Thailand, den Philippinen und Vietnam großes Interesse an der Erteilung von Aufträgen bekundet.

 

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.