Zuwanderung, Sozialleistungen, Ständemehr: Die neuralgischen Punkte im Schweizer EU-Paket

08.10.2026


In der Schweiz formiert sich ein neues Regelwerk für die Beziehungen zur Europäischen Union – mit potenziell spürbaren Folgen für Hunderttausende EU-Bürger, die im Land leben oder arbeiten. Rund 340.000 Deutsche haben sich in der Schweiz niedergelassen, Zehntausende pendeln täglich über die Grenze. Noch stützt sich das Verhältnis zwischen Bern und Brüssel auf eine Reihe bilateraler Verträge, die Marktzugang, Personenfreizügigkeit und Zuwanderung regeln. Nun arbeitet das Parlament an einem nächsten Paket, das die Weichen für die kommenden Jahre stellen dürfte und den Zugang für EU-Arbeitskräfte verschärfen könnte.

Im Ständerat, der kleinen Kammer des Parlaments, prallten dabei emotionale und wirtschaftspolitische Interessen aufeinander. Gegner der Neuordnung wählten eine demonstrative Symbolik, posierten etwa mit Hellebarden und verglichen das Auftreten der EU gegenüber der Schweiz mit jenem des British Empire gegenüber seinen Kolonien. Inhaltlich schlug die Kammer ergänzende nationale Umsetzungsregeln vor: Künftig sollen EU-Zuwanderer bei der Einreise einen Strafregisterauszug vorlegen und sich einer grundlegenden Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Zudem will der Ständerat das Aufenthaltsrecht verschärfen; Erwerbstätige aus EU-Staaten sollen die Schweiz verlassen müssen, wenn sie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld beziehen – ein Punkt, mit dem die Kammer ausdrücklich von der mit Brüssel ausgehandelten Linie abweicht.

Parallel dazu hat der Ständerat zentrale Pflöcke bei der politischen Abstützung des Gesamtpakets eingeschlagen. Die Verträge sollen nicht allein mit einem Volksmehr angenommen werden können, sondern zusätzlich die Zustimmung einer Mehrheit der Kantone benötigen. Damit erhöht sich die Hürde deutlich; politisch wird mit einem Ja-Anteil von rund 55 Prozent gerechnet, um dieses sogenannte Ständemehr zu erreichen. Der Nationalrat, die grosse Kammer, kann diese Position jedoch noch korrigieren. Kommt es zu Differenzen, wäre eine Einigungskonferenz nötig. Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten sich zuvor nach zähen Verhandlungen auf 14 arbeitsmarktbezogene Massnahmen geeinigt, was die Unterstützung der Arbeitnehmerseite für das Paket sicherte; besonders der verstärkte Kündigungsschutz für Personalvertreter blieb nach einem taktischen Rückzug des Ständerats im Paket.

Insgesamt verhandelte der Ständerat rund 23 Stunden über das umfangreiche Dossier „Bilaterale III“ und stimmte zwei neuen Abkommen mit der EU bereits zu. Ein Vertrag zur Lebensmittelsicherheit soll insbesondere den Handel erleichtern und die Teilnahme am EU-Binnenmarkt ausweiten, verpflichtet die Schweiz im Gegenzug aber zur Übernahme einschlägigen EU-Rechts – sehr zum Missfallen eines Teils des inländischen Gewerbes, während die exportorientierte Wirtschaft das Abkommen unterstützt. Ein separates Gesundheitsabkommen zielt auf engere Kooperation in Gremien der Gesundheitssicherheit, lässt der Schweiz laut Bundesrat jedoch Spielraum für eigenständige Krisenreaktionen. Wann das gesamte Paket in Kraft treten könnte, ist offen; als realistischer Zeithorizont gilt derzeit das Jahr 2030 – bis dahin bleibt offen, wie weit die Schweiz den Zugang für EU-Bürger zum Arbeitsmarkt tatsächlich reguliert und wie Brüssel auf nationale Verschärfungen insbesondere bei Sozialleistungen reagieren wird.

Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.