Signal für alle Gemeinden: Bundesgericht bestätigt Zürcher Mindestlöhne

11.06.2026


Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.

Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.

Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.

Bayerns Grenzraum als Chancenregion: Regierung stellt Heimatstrategie 2033 vor

15.06.2026


Bayern stellt seine Heimatpolitik auf ein neues Fundament: Mit der weiterentwickelten „Heimatstrategie 2033“ will der Freistaat seine regionalen Strukturen stärken, gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern und dabei vor allem den bayerisch-tschechischen Grenzraum stärker in den Blick nehmen. Finanz- und Heimatminister Albert Füracker (CSU) sieht darin eine Fortschreibung der 2014 gestarteten Heimatstrategie, die nun angesichts neuer Herausforderungen angepasst und ausgebaut werden soll. In Nürnberg präsentierte er dazu ein umfangreiches Maßnahmenpaket, das sowohl Kommunen als auch engagierte Bürgerinnen und Bürger gezielt einbinden soll.

Füracker verweist darauf, dass sich in der Grenzregion zu Tschechien bereits viel getan habe, aber weiterhin erhebliches Potenzial schlummere. Dieses wolle man „gemeinsam mit den Menschen“ besser nutzen. Bayerns Erfolgsmodell beruhe auf wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, Innovationskraft und starken Regionen, aber ebenso auf sozialem Zusammenhalt, gelebten Traditionen und einem starken Ehrenamt, so der Minister. Ziel sei es, das besondere Lebensgefühl im Freistaat – in Stadt und Land – langfristig zu sichern und zugleich die Widerstandskraft der Regionen zu erhöhen.

Einen Schwerpunkt der „Heimatstrategie 2033“ legt die Staatsregierung auf Personen, die sich vor Ort in besonderer Weise engagieren. Bereits im Juni ist das Forschungsvorhaben „Heimat-Kümmerer“ gemeinsam mit der Technischen Hochschule Nürnberg angelaufen. Es soll Schlüsselpersonen identifizieren, unterstützen und vernetzen, die ihre Heimat aktiv mitgestalten. Ergänzend ist für den Herbst 2026 eine Bürgerumfrage zum Thema „Werte“ vorgesehen sowie ein „Heimat-Newsletter“, über den Informationen gebündelt und der Austausch mit der Bevölkerung ausgebaut werden sollen.

Parallel dazu sollen die Kommunen finanziell und strukturell gestärkt werden, da sie nach Fürackers Worten der zentrale Ort des Lebens und Zusammenhalts sind. Die bisherige Bilanz der seit 2014 laufenden Strategie – darunter Behördenverlagerungen, Investitionen in den Breitbandausbau oder Initiativen wie ein Dialektpreis – wertet der Minister als Beleg dafür, dass Heimatpolitik konkrete Auswirkungen auf Infrastruktur und Identität haben kann. Mit der Fortschreibung bis 2033 will die Staatsregierung diese Linie fortsetzen, bewährte Maßnahmen weiterführen und neue Initiativen starten, um Bayern als attraktiven und zukunftsfähigen Lebensraum zu positionieren.