
Im Land Bremen beginnt nach den Sommerferien ein Pilotprojekt, das den Arbeitsalltag von Lehrkräften grundlegend verändern könnte. An neun ausgewählten Schulen erfassen die Lehrerinnen und Lehrer künftig ihre gesamte Arbeitszeit digital – weit über die bisher dokumentierten Unterrichtsstunden hinaus. Bildungsenator Mark Rackles (SPD) spricht von einem Schritt, der Schule "perspektivisch" verändern werde. Erste Auswertungen des Testlaufs werden für Ende 2027 oder Anfang 2028 erwartet.
Hintergrund ist die gewachsene Bandbreite an Aufgaben, die im bisherigen System kaum abgebildet wird. Neben Unterricht kommen Elternarbeit, Team- und Gremienarbeit, Konferenzen, Schulentwicklungsprojekte sowie Fahrten hinzu. Lehrkräfte berichten zudem von regelmäßigem Arbeiten am Abend oder am Wochenende, etwa für Vorbereitung, Korrekturen oder digitale Kommunikation mit Eltern und Schülerinnen und Schülern. Nach Ansicht des Senats soll diese Belastung künftig sichtbar und systematisch erfasst werden.
Technisch setzt Bremen auf ein digitales Tool, auf das Lehrkräfte per Smartphone oder Rechner zugreifen können. Sie tragen Datum, Uhrzeit und Art der Tätigkeit ein – zur Auswahl stehen Kategorien wie "Unterricht", "Coaching" oder "Austausch"; auch Abwesenheiten durch Krankheit oder Urlaub werden eingepflegt. Das Projekt ist auf ein gesamtes Schuljahr angelegt. In einer Einführungsphase lernen Lehrkräfte die Anwendung kennen, anschließend analysieren Projektgruppen erste Ergebnisse und suchen insbesondere mit stark belasteten Lehrkräften das Gespräch, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Politisch und arbeitsrechtlich geht es um mehr als ein Softwareprojekt. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und damit auch Lehrkräfte – ihre Arbeitszeit erfassen. Der Bremer Testlauf soll daher grundsätzliche Fragen klären: In welchem Umfang ist Wochenendarbeit zulässig? Wie wird eine Klassenfahrt bewertet? Wie lassen sich Teilzeitmodelle, Datenschutz und Gestaltungsspielräume bei der Arbeitszeit unter einen Hut bringen? Rackles betont, das Vorhaben sei nicht nur für Bremen gedacht, sondern solle Erkenntnisse für alle Bundesländer liefern.
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Mister Spex SE hat sich auf ihrer ordentlichen Hauptversammlung eine breite Rückendeckung der Anteilseigner für den eingeschlagenen Kurs gesichert. Rund 95 Prozent der abstimmenden Aktionärinnen und Aktionäre votierten für sämtliche Vorschläge der Verwaltung, wie aus einer Mitteilung des Unternehmens hervorgeht. Die Versammlung fand virtuell statt, vertreten waren dabei rund 68 Prozent des Grundkapitals des nach eigenen Angaben zu den führenden Optikern in Deutschland zählenden Unternehmens.
Vor den Abstimmungen präsentierten CEO Tobias Krauss und CFO Benjamin von Schenck die Geschäftsentwicklung des Jahres 2025 sowie das strategische Zielbild von Mister Spex. Das Management skizzierte, wie der Optiker die Grundlagen für nachhaltiges, profitables Wachstum legen will. Im Zentrum steht eine schlankere und effizientere Organisationsstruktur, mit der das Unternehmen seine Position im Wettbewerb stärken und seine Omnichannel-Ausrichtung weiterentwickeln möchte.
Im Zuge der Hauptversammlung entlasteten die Aktionäre die im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat. Zudem bestellten sie die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erneut zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026. Damit bleibt der bestehende Prüfungsrahmen unverändert, was als Signal für Kontinuität in der Finanzberichterstattung gewertet werden kann.
Auf der Personalseite kam es zu einer Neubesetzung im Aufsichtsrat: Die Hauptversammlung wählte Dr. Michael Ahrens in das Kontrollgremium. Er folgt auf Pietro Luigi Longo, dessen Amtszeit mit Ablauf der Versammlung endete. Ahrens bringt langjährige Erfahrung in den Bereichen Omnichannel-Handel, Digitalisierung und Unternehmensführung ein. Parallel dazu bestätigten die Aktionäre Nicole Srock.Stanley als Mitglied des Aufsichtsrats und unterstreichen damit den eingeschlagenen Kurs in der Besetzung des Kontrollgremiums.