Ruja Ignatova weiter flüchtig – Ermittler verbuchen Durchbruch bei Opferentschädigung

08.10.2026


Die Bielefelder Staatsanwaltschaft hat rund 10,1 Millionen Euro aus dem persönlichen Vermögen der mutmaßlichen Onecoin-Haupttäterin Ruja Ignatova gesichert und bereitet nun Entschädigungszahlungen an Geschädigte vor. Das Geld stammt nach Angaben von Oberstaatsanwalt Carsten Nowak aus dem Verkauf von zwei Eigentumswohnungen in London, die der in Deutschland aufgewachsenen Juristin zugerechnet werden. Die Summe von exakt 10.087.803,14 Euro steht der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafverfahren zur Verfügung und soll an Anleger ausgekehrt werden, die im Zuge des Onecoin-Systems Verluste erlitten haben.

Ignatova gilt als zentrale Figur hinter der vermeintlichen Kryptowährung Onecoin, die von Ermittlern als betrügerisches Schneeballsystem eingestuft wird. Weltweit sollen nach bisherigen Erkenntnissen Millionen Anleger investiert und einen Milliardenschaden erlitten haben. In der Bielefelder Anklageschrift sind gut 17.500 Geschädigte mit einem Gesamtschaden von 57 Millionen Euro erfasst, bezogen auf einen Tatzeitraum zwischen Dezember 2015 und August 2016. Um die Verjährung der vorgeworfenen Betrugstaten zu verhindern, hatte die Staatsanwaltschaft im September 2025 Anklage gegen die Deutsch-Bulgarin erhoben.

Die Ermittler betonen, dass der Vermögenszugriff nur durch umfangreiche internationale Rechtshilfe möglich gewesen sei. Als Vollstreckungsbehörde konnte die Staatsanwaltschaft Bielefeld die Erlöse aus den Londoner Immobilien einziehen und für die Opferentschädigung sichern. Betroffene Anleger aus Deutschland und weiteren europäischen Staaten, die in dem relevanten Zeitraum zwischen dem 9. Dezember 2015 und dem 15. August 2016 Zahlungen auf Konten des Zahlungsdienstleisters IMS GmbH im münsterländischen Greven geleistet haben, können sich nun mit Nachweisen ihrer Einzahlungen bei der Behörde melden. Dort wird geprüft, ob und in welcher Höhe Ersatzansprüche bestehen; viele Geschädigte sind bereits rechtskräftig festgestellt, jedoch nicht immer mit aktueller Anschrift erfasst.

Der Fahndungsdruck auf Ignatova bleibt unterdessen hoch. Die Juristin, die im Schwarzwald aufwuchs, war am 25. Oktober 2017 von Sofia nach Athen gereist und ist seitdem verschwunden. International wird mit Fahndungsfotos nach ihr gesucht; zeitweise stand sie auf der Liste der „Ten Most Wanted Fugitives“ des FBI. Hinweise zu ihrem Aufenthaltsort nimmt in Deutschland das Landeskriminalamt in Düsseldorf entgegen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft verjähren die Ignatova zur Last gelegten Taten erst im Sommer 2031 – Ermittler bleiben damit noch mehrere Jahre, um die untergetauchte Krypto-Queen aufzuspüren und gegebenenfalls weitere Vermögenswerte zugunsten der Geschädigten zu sichern.

AfD-Ausschussvorsitze im Fokus: CDU in der Zwickmühle zwischen Abgrenzung und Einbindung

08.10.2026


Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat eine Neujustierung des Umgangs mit der AfD im Bundestag gefordert und damit eine innerparteiliche wie parlamentarische Grundsatzdebatte angestoßen. In einem Interview mit dem Magazin „Stern“ plädierte der CDU-Politiker dafür, der AfD die ihr nach dem üblichen Verteilungsschlüssel zustehenden Vorsitzendenposten in den Fachausschüssen des Bundestags nicht länger zu verwehren. „Die Partei ist gewählt, und so sollte man mit ihr auch umgehen“, sagte Rhein und verwies darauf, dass die AfD im hessischen Landtag und in anderen Länderparlamenten bereits Ausschussvorsitze innehat.

Im Bundestag verfügt die AfD wie die anderen Fraktionen über ein Vorschlagsrecht für bestimmte Ausschussvorsitze. Bisher scheiterte sie jedoch regelmäßig daran, dass ihre Kandidatinnen und Kandidaten bei den Wahlen in den Ausschüssen nicht die Unterstützung der Abgeordneten der übrigen Parteien erhielten und damit die nötigen Mehrheiten verfehlten. Eine Klage der AfD-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht blieb im September 2024 ohne Erfolg; Karlsruhe sah keinen Anlass, in das Verfahren der Ausschussbesetzungen einzugreifen. Politisch aber gewinnt die Frage durch Rheins Vorstoß neue Brisanz.

Rhein grenzt sich zugleich von einer inhaltlichen Annäherung an die AfD ab und lehnt ein Verbotsverfahren gegen die Partei ab. Er halte das vielzitierte Bild einer „Brandmauer“ für falsch, betonte der CDU-Landeschef. Für die Union gelte: „Wir grenzen uns klar von der AfD ab, aber wir grenzen die Partei nicht aus.“ Das müsse sich auch in der Parlamentsarbeit widerspiegeln. Anstelle juristischer Schritte warb Rhein dafür, die AfD politisch zu stellen: Die CDU müsse den Wählerinnen und Wählern „ein besseres Angebot machen“ und die „Deutungshoheit über die Alltagsfragen“ zurückgewinnen. Eine Zusammenarbeit mit der AfD setze aus seiner Sicht eine „Politik der klaren roten Linien“ voraus.

Die AfD bewertet die Äußerungen des hessischen Regierungschefs als Signal eines sich abzeichnenden Kurswechsels in der Union. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, sprach gegenüber der Nachrichtenagentur AFP von einem „überfälligen“ Schritt und einem Zeichen für ein „generelles Umdenken in der CDU“. Die Forderung nach Ausschussvorsitzen sei „nur der erste Schritt – weitere werden folgen“, prognostizierte Baumann. Angesichts jüngster Wahlergebnisse sehe er die Union unter Druck, ihre bisherige Ausgrenzungsstrategie zu überdenken. Koalitionsfraktionen im Bundestag wiesen einen von Rhein geforderten Kurswechsel allerdings zurück und halten bislang an der Linie fest, AfD-Kandidaten für Ausschussvorsitze nicht zu unterstützen.

In den Fachausschüssen des Bundestags wird ein Großteil der inhaltlichen Gesetzgebungsarbeit vorbereitet. Die Vorsitzenden spielen eine zentrale Rolle bei der Organisation der Beratungen und der Tagesordnungsgestaltung. Die Verteilung dieser Schlüsselpositionen erfolgt nach einem festgelegten Schlüssel zwischen den Fraktionen, doch bleibt die tatsächliche Besetzung an die Wahl durch die Ausschussmitglieder gebunden. Vor diesem Hintergrund berührt die von Rhein angestoßene Debatte nicht nur die Machtbalance zwischen den Fraktionen, sondern auch die Frage, wie das Parlament mit Parteien umgeht, die zwar demokratisch gewählt sind, von großen Teilen des Hauses aber weiterhin klar abgelehnt werden.