
Roche versucht nach einer Phase von Forschungsrückschlägen und Belastungen durch auslaufende Patente, das Tempo in der Medikamentenentwicklung deutlich zu erhöhen. Am Pharma-Investorentag unterstrich die Pharmasparte des Basler Konzerns den Anspruch, in Forschung und Entwicklung weiter zur Spitzengruppe zu gehören. Zentral sind dabei ein strengeres Management der Pipeline, Effizienzprogramme und der verstärkte Einsatz künstlicher Intelligenz entlang der Wertschöpfungskette.
Pharma-Chefin Teresa Graham verwies auf eine sichtbar verbesserte Bilanz seit dem letzten „Pharma Day“: In zehn zulassungsrelevanten Studien habe Roche die gesetzten Ziele erreicht, sechs Programme seien in die zulassungsrelevende Phase vorgerückt, drei weitere in Phase II. Insgesamt verfügt Roche nach eigenen Angaben über bis zu 20 neue Wirkstoffe, die bis 2030 auf den Markt kommen könnten. Einzelne Kandidaten wie das Brustkrebsmittel Giredestrant traut der Konzern dabei jeweils Spitzenumsätze im zweistelligen Milliardenbereich zu.
Um diese Ambitionen abzusichern, verschärft Roche die internen Selektionskriterien. Ende 2023 führte der Konzern mit „The Bar“ einen neuen Bewertungsrahmen für die Pipeline ein. Nur Wirkstoffkandidaten, die klar definierte Anforderungen erfüllen, werden weiterentwickelt. Medizinchef Levi Garraway bezeichnete „The Bar“ als Leitbild für Forschung und Entwicklung. Die Auswahl potenzieller Projekte sei damit spürbar strenger geworden – mit dem Ziel, Ressourcen konsequent auf die Erfolg versprechendsten Programme zu konzentrieren und die Erfolgsquote in späten Studienphasen zu stabilisieren oder weiter zu erhöhen.
Parallel dazu treibt Roche ein Effizienzprogramm voran, um Mittel aus weniger renditestarken in wachstumsstärkere Projekte umzuschichten. Die Entwicklung neuer Medikamente soll deutlich beschleunigt werden, was insbesondere in umkämpften Indikationen wie Onkologie sowie in wachstumsstarken Bereichen wie Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen an Bedeutung gewinnt. Damit will Roche erwartete Umsatzeinbussen durch Patentabläufe mehr als kompensieren und sich bis zum Ende des Jahrzehnts ein Portfolio aufbauen, das von mehreren potenziellen Blockbustern getragen wird.

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.