
Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul dringt auf eine gesonderte Erfassung von Gewalt gegen Beschäftigte im Gesundheitswesen in der Kriminalitätsstatistik. Attacken auf Notärzte, Pflegekräfte und andere Mitarbeiter in Praxen und Kliniken nähmen zu und beschränkten sich längst nicht mehr nur auf Rettungssanitäter, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“. Um das Ausmaß des Problems präziser zu bewerten, solle es künftig eine eigene statistische Kategorie für entsprechende Delikte geben.
Reul begründet seinen Vorstoß mit der Notwendigkeit eines genaueren Lagebildes. „Mittlerweile ist das Problem größer geworden. Das will ich in Zahlen abbilden“, sagte er. Erst wenn sichtbar werde, wie viele Menschen tatsächlich betroffen seien, wachse auch die Bereitschaft, Sicherheitslücken zu erkennen und zu schließen. Als besonders drastisches Beispiel verwies Reul auf Fälle, in denen nach einem tödlichen Angriff im kriminellen Milieu Angehörige in einer Klinik randalieren und die Abläufe massiv stören.
Rückenwind erhält der Innenminister von den Ärztekammern, die seit Längerem vor einer „Gewaltspirale“ gegen medizinisches Personal warnen. Die Ärztekammer Niedersachsen hat unter anderem eine Verschärfung des Strafrechts gefordert. Verbale wie körperliche Übergriffe hätten oft langfristige Folgen für die Betroffenen, argumentiert die Kammer. Neben traumatischen Belastungen für die angegriffenen Beschäftigten werde im Moment des Übergriffs die Behandlung unterbrochen oder verzögert – mit potenziell hohen Risiken für die Patientensicherheit.
Aus Sicht der ärztlichen Selbstverwaltung geht es daher nicht nur um besseren Schutz der Beschäftigten, sondern auch um Stabilität in der Versorgung. Auf einem europaweiten Aktionstag gegen Gewalt im Gesundheitswesen hatte die Ärztekammer Niedersachsen im März auf diese Zusammenhänge hingewiesen. Reuls Vorstoß zur statistischen Erfassung fügt der Debatte nun eine innenpolitische Dimension hinzu: Verlässliche Daten sollen als Grundlage dienen, um Sicherheitskonzepte, Schulungsangebote und mögliche gesetzliche Anpassungen gezielter zu diskutieren.

Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.
Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.
Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.
Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.