Audi leiht Ingenieure an Rüstungsunternehmen in Bayern aus

08.10.2026


Audi bietet Beschäftigten in Ingolstadt erstmals an, vorübergehend in der Rüstungsindustrie zu arbeiten. Das freiwillige Projekt sieht vor, dass Mitarbeiter befristet zu anderen Unternehmen in Bayern wechseln können, darunter die ganz oder teilweise im Rüstungsbereich tätigen Konzerne Diehl, Airbus, MBDA und KNDS. Die internen Informationen zu dem Programm wurden bereits verbreitet, mehrere Fachmedien und der Bayerische Rundfunk hatten zuvor darüber berichtet.

Formal handelt es sich um regionale, zeitlich begrenzte Personaleinsätze im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung. Die Fachkräfte bleiben während des Einsatzes bei Audi angestellt. Ziel sei es, „Beschäftigungsperspektiven für Mitarbeitende zu erweitern, Fachkräftebedarfe in der Region gezielt zu unterstützen und die Transformation der Industrie aktiv mitzugestalten“, teilte eine Sprecherin des Autobauers mit. Audi positioniert das Projekt damit als Instrument, um auf verschobene Kapazitäten in der eigenen Produktion und steigende Nachfrage in anderen Branchen zu reagieren.

Das Angebot richtet sich zunächst an indirekte Tarifmitarbeitende am Standort Ingolstadt. Im Fokus stehen insbesondere Ingenieure, Qualitätsingenieure, Projektmanager sowie Beschäftigte in Werkstätten der technischen Entwicklung und der Qualitätssicherung. Ende Oktober sollen die Interessenten die Gelegenheit erhalten, direkt mit Vertretern der beteiligten Unternehmen zu sprechen. Laut Audi ist das Interesse an den geplanten Informationsveranstaltungen „außerordentlich groß“.

Nach Angaben von IG Metall Bayern basiert das Modell auf einem für diesen Zweck geschlossenen Tarifvertrag. Bezirksleiter Horst Ott verweist darauf, dass es derzeit Betriebe mit Auftragsmangel und andere mit deutlichen Fachkräftelücken gebe. Wo die Unternehmen räumlich dicht beieinanderlägen, könne ein vorübergehender Wechsel eine sinnvolle Lösung sein. Die Beschäftigten sollen demnach während des Einsatzes beim aufnehmenden Unternehmen das gleiche Entgelt erhalten wie zuvor und nur dann wechseln, wenn sie dem ausdrücklich zustimmen.

Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.