Die Runde wurde von Neurimmune und Pureos angeführt, unter Beteiligung bestehender und neuer Investoren; ergänzt wurde sie durch eine nicht verwässernde Finanzierung durch die Schweizer Paraplegiker-Stiftung und die Wings for Life – Spinal Cord Research Foundation.
SCHLIEREN, Schweiz, 2. September 2026 /PRNewswire/ -- Die NovaGo Therapeutics AG, ein Biotechnologieunternehmen im klinischen Stadium, das Anti-Nogo-A-Biologika für Erkrankungen des Zentralnervensystems entwickelt, gab heute den erfolgreichen Abschluss einer Serie-B-Finanzierungsrunde in Höhe von 24 Millionen CHF (30 Millionen US-Dollar) bekannt. Die Runde wurde von Neurimmune und Pureos angeführt, unter Beteiligung bestehender und neuer Investoren. Die Eigenkapitalfinanzierung wird durch eine nicht verwässernde Finanzierung seitens der Schweizer Paraplegiker-Stiftung und von Wings for Life ergänzt.

Die Mittel aus der Finanzierung werden dazu verwendet, das Leitprogramm von NovaGo in eine Proof-of-Concept-Studie (PoC) bei Patienten mit akuter Rückenmarksverletzung voranzutreiben. Bei der Studie handelt es sich um eine vollständig randomisierte Doppelblindstudie, an der 120 Patienten an Standorten in Deutschland, Spanien und der Schweiz teilnehmen.
Rückenmarksverletzungen stellen nach wie vor einen Bereich mit hohem ungedecktem medizinischem Bedarf dar. Derzeit gibt es keine zugelassenen regenerativen Behandlungsmöglichkeiten, die verlorene neurologische Funktionen wiederherstellen, sodass Patienten und ihre Familien nach einer Verletzung nur begrenzte therapeutische Perspektiven haben. Der Ansatz von NovaGo zielt auf Nogo-A ab, ein Protein, das die Regeneration von Nervenfasern und die Neuroplastizität im zentralen Nervensystem hemmt, mit dem Ziel, eine funktionelle Erholung zu ermöglichen.
„Wir freuen uns sehr, dass dieses Programm nun in diese entscheidende Phase der klinischen Erprobung vorrückt und uns damit einem dringend benötigten Behandlungsansatz für Patienten, die mit den Folgen einer Rückenmarksverletzung leben, einen bedeutenden Schritt näher bringt", sagte Prof. Martin Schwab, Chief Scientific Officer von NovaGo Therapeutics.
„Gemeinsam mit NovaGo Therapeutics erschließen wir einen neuartigen Ansatz zur Behandlung von Rückenmarksverletzungen unter Verwendung eines vollständig humanen therapeutischen Antikörpers, der das Nervenwachstum nach einer Verletzung fördern soll", sagte Prof. Roger M. Nitsch, Präsident und Vorstandsvorsitzender von Neurimmune sowie Mitglied des Vorstands von NovaGo Therapeutics. „Wir sind von den vielversprechenden Phase-1-Ergebnissen mit NG004 sehr ermutigt und freuen uns darauf, das klinische Entwicklungsprogramm gemeinsam mit NovaGo Therapeutics und unseren Co-Investoren sowie mit großzügiger Unterstützung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung und von Wings for Life voranzutreiben.".
„Wir freuen uns sehr, diese Finanzierungsrunde mit zu leiten und die nächste Entwicklungsphase von NovaGo zu unterstützen. Die Fortschritte und Ergebnisse der Phase-1-Studie bei Rückenmarksverletzungen sind sehr ermutigend, und wir sehen großes Potenzial darin, eine neue regenerative Behandlungsoption für Patienten mit Rückenmarksverletzungen bereitzustellen", sagte Dominik Escher, geschäftsführender Gesellschafter bei Pureos Bioventures.
„Wir sind zutiefst dankbar für die Unterstützung unserer Investoren. Auch die Unterstützung durch Wings for Life und die Schweizer Paraplegiker-Stiftung war entscheidend und hat dazu beigetragen, diese wichtige Entwicklungsphase zu ermöglichen", sagte Stefan Moese, Chief Executive Officer von NovaGo Therapeutics. „Ihr Engagement ermöglicht es uns, die Proof-of-Concept-Studie voranzutreiben und darauf hinzuarbeiten, Patienten, die unter den verheerenden Folgen einer Rückenmarksverletzung leiden, eine dringend benötigte Behandlung zur Verfügung zu stellen."
Informationen zu Pureos Bioventures
Pureos Bioventures ist ein Venture-Fonds, der von der Schweizer Risikokapitalgesellschaft Pureos Partners beraten wird. Er investiert ausschließlich in private, innovative Arzneimittelentwicklungsunternehmen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der nächsten Generation biologischer Arzneimittel und Darreichungsformen liegt. Die Portfoliounternehmen des Fonds stützen sich auf wissenschaftliche Exzellenz, um Therapien für ein breites Spektrum an Indikationen zu entwickeln, darunter Onkologie, Immunologie, Augenheilkunde, seltene Krankheiten und Neurowissenschaften. Pureos hat ein Team mit fundierter Expertise in den Bereichen Investment, Betriebsführung und Klinik aufgebaut, das bestrebt ist, das Leben von Patienten positiv zu beeinflussen, indem es innovative Therapien für verheerende Krankheiten vorantreibt. Weitere Informationen finden Sie unter www.pureosbio.com.
Informationen zu Neurimmune
Neurimmune ist ein biopharmazeutisches Unternehmen im klinischen Stadium, das Antikörpertherapeutika der nächsten Generation entwickelt. Das Unternehmen leistet Pionierarbeit auf dem Gebiet der Amyloid-Depletion als neuartigem therapeutischen Mechanismus zur Behandlung von Erkrankungen des Zentralnervensystems und damit verbundenen Proteinklumpungserkrankungen, darunter Alzheimer, amyotrophe Lateralsklerose und ATTR-Kardiomyopathie. Neurimmune hat den Anti-ATTR-Antikörper Cliramitug (früher NI006, ALXN2220, Phase 3) für die ATTR-Kardiomyopathie, den Anti-falschgefalteten-SOD1-Antikörper AP-101 (Phase 2) für ALS, den Anti-Nogo-A-Antikörper NG004 (Phase 1) für Rückenmarksverletzungen sowie den Anti-Amyloid-Leichtketten-Antikörper NI009 (präklinisch) für die AL-Amyloidose entdeckt.
Informationen zu NovaGo Therapeutics
Die NovaGo Therapeutics AG ist ein Biotechnologieunternehmen im klinischen Stadium, das neuartige Anti-Nogo-A-Biologika entwickelt, um die Nervenregeneration und die funktionelle Erholung bei Patienten mit Erkrankungen und Verletzungen des Zentralnervensystems, einschließlich Rückenmarksverletzungen, Schlaganfall und sekundär progredienter Multipler Sklerose, zu fördern. Aufbauend auf bahnbrechenden Forschungsergebnissen zu Nogo-A als einem zentralen Hemmfaktor der neuronalen Regeneration treibt NovaGo die klinische Entwicklung seines Leitkandidaten voran, mit dem Ziel, die erste regenerative Therapie für Patienten mit akuter Rückenmarksverletzung auf den Markt zu bringen. NovaGo hat seinen Sitz in der Schweiz.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
NovaGo Therapeutics AG
media@novagotx.com
www.novagotherapeutics.com
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.