Nach Informationen über Sanktionsrisiken durch westliche Partner suspendiert das Justizministerium der Kirgisischen Republik 50 juristische Personen und wendet damit erstmals ein behördenübergreifendes Gesetz an, um gegen bösartige ausländische Wirtschaftsaktivitäten vorzugehen

28.05.2026

BISHKEK, Kirgisistan, 28. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Das Justizministerium der Kirgisischen Republik hat die Aktivitäten von 50 juristischen Personen ausgesetzt, nachdem von westlichen Partnern bereitgestellte und von kirgisischen Staatsorganen überprüfte Informationen darauf hindeuteten, dass die Unternehmen möglicherweise in Transaktionen und außenwirtschaftliche Operationen verwickelt waren, die mit erhöhten Sanktionsrisiken verbunden waren.

Nach Erhalt dieser Informationen führte das Wirtschafts- und Handelsministerium zusammen mit anderen befugten staatlichen Stellen eine Überprüfung im Rahmen des behördenübergreifenden Kooperationsmechanismus durch, um unredliche Teilnehmer an außenwirtschaftlichen Aktivitäten und Transaktionen mit erhöhten Sanktionsrisiken zu identifizieren. Auf der Grundlage der Feststellungen und Stellungnahmen der zuständigen Behörden ordnete das Justizministerium die Aussetzung der Tätigkeit von 50 juristischen Personen an.

Dies ist die erste Maßnahme dieser Art, die die Kirgisische Republik im Rahmen des neuen behördenübergreifenden Verfahrens getroffen hat.

„Die Entscheidung bezüglich dieser 50 juristischen Personen ist eine Präventivmaßnahme, die zeigen soll, dass unsere Rechtsprechung nicht für böswillige ausländische Wirtschaftsaktivitäten oder die Umgehung von Beschränkungen genutzt werden darf", sagte Ayaz Batyrkulovich Baetov, Justizminister der Kirgisischen Republik. „Wir nehmen die von unseren westlichen Partnern erhaltenen Informationen über mögliche sanktionsbedingte Risiken für die nationale Wirtschaft ernst, und die Kirgisische Republik wird im Rahmen ihrer nationalen Gesetzgebung handeln, um ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen."

Das Ministerium betont, dass es sich um eine präventive und regulierende Maßnahme handelt. Sie zielt darauf ab, die Kontrollmechanismen zu stärken, das Risiko von Sekundärsanktionen zu verringern und sicherzustellen, dass in der Kirgisischen Republik eingetragene juristische Personen ihre Tätigkeiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften ausüben.

Die Anordnung wurde nach einer behördenübergreifenden Prüfung der verfügbaren Informationen über ausländische Wirtschaftsaktivitäten, Zahlungsketten, Gegenparteien, Handelswege und andere Indikatoren, die mit einem erhöhten Sanktionsrisiko verbunden sind, erlassen. Das Justizministerium handelte im Rahmen seiner rechtlichen Befugnisse und im Einklang mit dem festgelegten Verfahren für die Aussetzung oder Beendigung der Tätigkeit von juristischen Personen, wenn einschlägige Gründe festgestellt wurden.

Im Einklang mit den geltenden Rechts- und Verfahrensvorschriften gibt das Ministerium zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder die Namen noch die Eigentumsverhältnisse oder die Branchen der betroffenen Unternehmen bekannt. Weitere Maßnahmen werden über die geeigneten rechtlichen Kanäle durchgeführt.

Die Kirgisische Republik behauptet, dass sie die Umgehung internationaler Beschränkungen durch eine Partei weder unterstützt noch erleichtert. Die staatlichen Stellen verstärken weiterhin die Zusammenarbeit, die Überwachung und die Mechanismen zur Einhaltung der Vorschriften, um den Missbrauch der kirgisischen Registrierung, der Bankinfrastruktur, der Logistikrouten oder der Handelsdokumente bei risikoreichen Transaktionen zu verhindern. Die Regierung ist nach wie vor offen für eine konstruktive Zusammenarbeit mit westlichen Partnern und wird auch weiterhin relevante Informationen über die etablierten diplomatischen und institutionellen Kanäle bereitstellen.

Das Ministerium appelliert an alle juristischen Personen, Finanzinstitute, Exporteure, Importeure, Logistikunternehmen und andere an der Außenwirtschaft Beteiligte, ihre Sorgfaltspflicht in Bezug auf Geschäftspartner, Waren, Zahlungswege und Endverbraucher zu erhöhen. Die Unternehmen werden dringend aufgefordert, die kirgisischen Rechtsvorschriften einzuhalten, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und alle Transaktionen zu vermeiden, die die Kirgisische Republik einem Risiko aussetzen könnten.

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Oberleitungsdefekt bei Bardowick bringt ICE-Verkehr durcheinander

04.05.2026

Ein gerissener Fahrdraht hat am Mittag den Bahnverkehr im Norden Deutschlands erheblich beeinträchtigt. Nahe Bardowick bei Lüneburg prallte ein ICE auf dem Weg von Hamburg nach München gegen eine herunterhängende Oberleitung. In dem betroffenen Zug, dem ICE 589, sitzen nach Angaben der Bundespolizei rund 460 Reisende fest. Verletzt wurde nach bisherigen Erkenntnissen niemand.

Nach ersten Ermittlungen bemerkte der Lokführer etwa 500 Meter nordwestlich des Bahnhofs Bardowick auf Höhe der Straße Witwenkamp, dass die Oberleitung in den Fahrbereich ragte, und leitete umgehend eine Vollbremsung ein. Da die Oberleitung unter einer Spannung von etwa 15.000 Volt steht, besteht nach Einschätzung einer Sprecherin der Deutschen Bahn potenziell Lebensgefahr im unmittelbaren Bereich des Schadens. Die Passagiere sollen über einen anderen Zug evakuiert werden; wie lange dies dauern wird, ist laut Bundespolizei noch unklar.

Der Vorfall führt im Fernverkehr auf der wichtigen Nord-Süd-Achse zu erheblichen Störungen. Züge zwischen Hamburg und Berlin werden aktuell über Hannover umgeleitet, was zu längeren Fahrzeiten und Verspätungen führt. Auch der Regionalverkehr ist betroffen: Die Metronom-Linien RE3 und RB31 verzeichnen auf der Strecke Hamburg–Lüneburg–Uelzen massive Verspätungen und Teilausfälle. Zur Entlastung wurde ein Schienenersatzverkehr mit Bussen eingerichtet.

Die Ursache für den Oberleitungsschaden ist bislang ungeklärt. Spezialteams der Bahn und Einsatzkräfte der Bundespolizei sind vor Ort, um die Lage zu sichern und die Evakuierung der Fahrgäste vorzubereiten. Reisende werden gebeten, sich vor Fahrtantritt über aktuelle Abfahrts- und Ankunftszeiten zu informieren und mehr Zeit für ihre Verbindungen einzuplanen.