TAIPEI, 15. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Infortrend Technology, Inc. (TWSE: 2495), ein führender Anbieter von Enterprise-Storage- und KI-Lösungen, gab heute die Erweiterung seines Edge-Computing-Portfolios bekannt. Das aktualisierte Portfolio ist in verschiedene Lösungskategorien gegliedert und darauf ausgelegt, die Anforderungen von Edge-KI-Workloads zu erfüllen – von Einzelknoten bis hin zu hochverfügbaren Cluster-Bereitstellungen.

Da Unternehmen Daten zunehmend direkt am Entstehungsort verarbeiten, ist eine Infrastruktur, die Edge-KI-Inferenz, Virtualisierung und containerisierte Anwendungen bewältigen kann, zu einer betrieblichen Notwendigkeit geworden. Edge-Bereitstellungen unterscheiden sich jedoch erheblich hinsichtlich Umfang, Leistungsanforderungen und IT-Ressourcen. Um diesen vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden, bietet Infortrend ein umfassendes Edge-Computing-Portfolio an, das sowohl Hardware als auch vollständig integrierte schlüsselfertige Lösungen umfasst und für eine breite Palette von Betriebsumgebungen ausgelegt ist.
Edge-Computing-Portfolio
Bare-Metal-Hardware
Schlüsselfertige Edge-KI-Lösungen
Diese Lösungen sind mit dem Betriebssystem und der Software zur Ausführung traditioneller und containerisierter Anwendungen vorkonfiguriert und sofort einsatzbereit – jede davon ist auf unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich Umfang und Verfügbarkeit zugeschnitten.
Diese Bereitstellungsmodelle basieren auf zwei speziell entwickelten Hardware-Serien, die die Rechengrundlage für jede Lösung bilden:
„Die Datenverarbeitung am Edge beseitigt Latenzzeiten und verringert die Abhängigkeit von der Cloud – doch verschiedene Standorte haben sehr unterschiedliche Anforderungen an Verfügbarkeit und Skalierbarkeit. Wir haben unser Portfolio erweitert, um genau darauf einzugehen, damit Unternehmen die richtige Infrastruktur für ihre spezifischen betrieblichen Anforderungen bereitstellen können", sagte Frank Lee, Senior Director of Product Planning bei Infortrend Technology.
Über Infortrend
Infortrend (TWSE: 2495) ist seit 1993 ein führender Anbieter von äußerst leistungsfähigen, vernetzten Speicherlösungen. Die Lösungen des Unternehmens basieren auf hoher technologischer und systemtechnischer Expertise mit Fokus auf Qualität, Zuverlässigkeit und Mehrwert. Das breite Storage-Lösungsportfolio kann branchen übergreifend eingesetzt werden und wird selbst anspruchsvollsten Anforderungen gerecht. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.infortrend.com.
Infortrend® und EonStor® sind Handelsmarken oder eingetragene Handelsmarken von Infortrend Technology, Inc.; andere Handelsmarken sind Eigentum der jeweiligen Inhaber.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.