BONN, Deutschland, 13. August 2026 /PRNewswire/ -- DoGo Power wurde von EUPD Research, einer führenden europäischen Forschungsinstitution, für seine vollständig eigenentwickelte 4S-Netzstabilisierungs-Energiespeichertechnologie mit dem „Top Innovation Award 2026" ausgezeichnet. Diese Auszeichnung ist ein Zeichen für die offizielle Anerkennung der Innovationskraft von DoGo Power durch die Branche.
EUPD Research ist eine der renommiertesten unabhängigen Forschungs- und Zertifizierungsstellen im globalen Photovoltaik- und Energiespeichersektor und verfügt über ein Forschungsnetzwerk, das sich über Europa, Nord- und Südamerika, den asiatisch-pazifischen Raum und den Nahen Osten erstreckt. Der „Top Innovation Award" wurde ins Leben gerufen, um Hersteller zu würdigen, die herausragende Fortschritte bei der Förderung der Energiewende und nachhaltiger Innovation erzielt haben. Er zeichnet außergewöhnliche technische Kompetenz und bahnbrechende innovative Leistungen aus und dient als zentraler Maßstab für die Bewertung der technologischen Innovationskraft von Unternehmen im Bereich der neuen Energien.
Die preisgekrönte 4S-Energiespeichertechnologie zur Netzbildung, die vollständig von DoGo Power eigenständig entwickelt wurde, ist ein zentrales technisches System für neue Stromversorgungssysteme. Es integriert vier Kernkomponenten nahtlos: das Energiemanagementsystem (EMS), das Leistungsmanagementsystem (PMS), das Stromumwandlungssystem (PCS) und das Batteriemanagementsystem (BMS). Durch die Simulation der Betriebseigenschaften von Synchrongeneratoren mithilfe von Algorithmen kann diese Technologie Netzspannungs- und Netzfrequenz-Referenzwerte eigenständig festlegen und so die Herausforderungen für die Netzstabilität, die durch die Integration erneuerbarer Energien mit hohem Anteil entstehen, wirksam bewältigen. Gleichzeitig ermöglicht das System – unterstützt durch KI-gestützte Algorithmen zur kollaborativen Planung unter Einbeziehung mehrerer Quellen – eine adaptive Optimierung über verschiedene Betriebsszenarien hinweg (PV, Speicher, Diesel, Netz) sowie einen kosteneffizienten netzgebundenen und netzunabhängigen Betrieb, wodurch die Netzunterstützungskapazität gestärkt und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit des Systembetriebs gewährleistet wird.
Vor dem Hintergrund der sich beschleunigenden globalen Energiewende und des zügigeren Ausbaus neuer Stromversorgungssysteme wird DoGo Power seinen Fokus weiterhin verstärkt auf den Bereich der Energiespeichertechnologien für den Aufbau intelligenter Stromnetze richten. Das Unternehmen wird durch technologische Innovationen die industrielle Modernisierung vorantreiben, gemeinsam mit globalen Partnern die Umstellung des Energiemixes auf kohlenstoffarme Technologien vorantreiben und seine Unternehmensmission „Lighting Up the World" erfüllen.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.