Die Savaya Group stellt „Zumana" vor, ein neues Reiseziel direkt am Strand an der Küste von Kuta auf Bali

19.08.2026

Von den Machern des beliebtesten Clubs Asiens stammt dieses neue, 35.000 Quadratfuß große Erlebnis, das von der Rockwell Group entworfen wurde und Musik, Kunst, Gastronomie sowie die legendären Sonnenuntergänge Balis vereint.

BALI, Indonesien, 19. August 2026 /PRNewswire/ -- Die Savaya Group, das Team hinter dem Savaya Bali, das derzeit in den „Top 100 Clubs 2026" des DJ Mag auf Platz 1 in Asien und Platz 5 weltweit rangiert, gibt die Eröffnung des „Zumana" bekannt, eines neuen Strandresorts an der Sunset Bay in Kuta.

Zumana Bali

Zumana, das am 19. August eröffnet wird, läutet ein neues Kapitel für die Savaya Group und Kuta ein. Das von dem international renommierten Architektur- und Designbüro Rockwell Group entworfene, 35.000 Quadratfuß große Ausflugsziel vereint Musik, Kunst, Gastronomie und Design an einem der bekanntesten Küstenabschnitte Balis.

Im Zentrum von Zumana steht „Zenía", eine monumentale, 10 Meter hohe Skulptur des multidisziplinären Künstlers Daniel Popper. Das Kunstwerk bildet den Mittelpunkt des Open-Air-Aufführungsbereichs des Veranstaltungsortes, während Liegen am Strand, Bereiche am Pool, Bars und eine Open-Air-Tanzfläche ein Ambiente schaffen, das so gestaltet ist, dass es sich von entspannten Nachmittagen und Zusammenkünften bei Sonnenuntergang zu nächtlichen Aufführungen weiterentwickelt.

„Als ein in Indonesien gegründetes Unternehmen ist unsere Verbindung zu Bali und seinen Menschen von ganz persönlicher Natur. Kuta hat in der Geschichte der Insel eine wichtige Rolle gespielt, und wir sind fest davon überzeugt, dass es ein erfolgreiches nächstes Kapitel geben wird. Zumana wurde von Grund auf für diese Küste konzipiert und vereint indonesischen Geist mit einer globalen Perspektive in den Bereichen Design, Musik, Kunst und Gastlichkeit. „Wir sind stolz darauf, zur weiteren Entwicklung eines der bekanntesten Reiseziele Balis beizutragen."

— Nadia Tjahyadikarta, Vorstandsvorsitzende der KAJA-Gruppe

„Wir haben schon immer fest an Bali, seine Menschen und die Kultur geglaubt, die diese Insel zu einem Ort macht, der mit keinem anderen auf der Welt vergleichbar ist. Kuta war einer der Orte, die Bali erstmals der Welt bekannt gemacht haben, und wir glauben, dass es nun die Chance hat, ein spannendes neues Kapitel aufzuschlagen. „Mit Zumana möchten wir Teil dieser Wiederbelebung sein, den Geist und die Energie würdigen, die Kuta zu einer Ikone gemacht haben, und gleichzeitig etwas schaffen, das für das heutige Bali und für die kommende Generation von Bedeutung ist."

— Alex Cordova, Geschäftsführer der Savaya Group

Zumana feiert am 25. und 26. September sein offizielles Eröffnungswochenende, wobei am Freitag The Martinez Brothers als Headliner auftreten und am Samstag Satori live zu sehen sein wird. Das Wochenende steht ganz im Zeichen einer musikalischen Identität, die sich um ein internationales Programm und den natürlichen Übergang vom Sonnenuntergang in die Nacht dreht.

Das „Zumana" ist ab dem 19. August 2026 täglich im Sunset Bay Kuta geöffnet.

Eintrittskarten und Tischreservierungen: ZumanaBali.com

Zenía - Zumana Bali statue

Cision View original content to download multimedia:https://www.prnewswire.com/news-releases/die-savaya-group-stellt-zumana-vor-ein-neues-reiseziel-direkt-am-strand-an-der-kuste-von-kuta-auf-bali-302855141.html

Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.