Die niedersächsische AfD-Politikerin Julia Gehrckens, Vorstandsmitglied der neuen AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland (GD), steht nach bekannt gewordenen rassistischen und antisemitischen Äußerungen parteiintern unter Druck. Auslöser sind verdeckte Filmaufnahmen, die im Zuge einer gemeinsamen Recherche von RTL und dem Magazin „Stern“ entstanden und in denen Gehrckens unter anderem Pforzheim als „gottlose Kanaken-Stadt“ und politische Gegner als „geisteskrank“ bezeichnet haben soll. Zudem soll sie der Behauptung zugestimmt haben, US-Banken gehörten „den Juden“.
Die Parteiführung reagierte mit Distanzierungen und formalen Rügen, verzichtet bislang aber auf weitergehende Konsequenzen. Ein Sprecher der AfD-Jugendorganisation erklärte gegenüber dem „Stern“, einzelne Äußerungen Gehrckens hätten „in Teilen nicht unserem Anspruch an eine sachliche Auseinandersetzung“ entsprochen. Gehrckens habe ihre „Wortwahl eingeräumt“ und die interne Kritik sowie ausgesprochene Rügen akzeptiert. Der niedersächsische AfD-Landesverband nannte die Aussagen „unangemessen, geschmacklos und inhaltlich problematisch“ und erklärte sie für inakzeptabel – auch dann, wenn sie im vermeintlich privaten Rahmen gefallen seien. Gehrckens habe ihr Verhalten demnach „sehr bedauert“.
Auf Bundesebene wurde Gehrckens vom AfD-Bundesvorstand um eine schriftliche Stellungnahme gebeten, wie aus Parteikreisen bestätigt wurde. Nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung wird innerhalb der Partei zudem eine Strafe gegen sie geprüft. Zuvor hatte es bereits Ordnungsmaßnahmen gegen den AfD-Nachwuchspolitiker Kevin Dorow gegeben, ebenfalls ein führendes Mitglied der neu gegründeten Jugendorganisation. Ein Sprecher der AfD Niedersachsen erklärte, mit der ausgesprochenen Rüge sei der Fall aus Sicht des Landesverbandes erledigt; man gehe davon aus, dass sich der Bundesverband dieser Einschätzung anschließen werde.
Der Skandal trifft Generation Deutschland in einer Phase, in der die Organisation ein moderateres Bild abgeben sollte als der inzwischen aufgelöste Vorgänger. Die Affäre um Gehrckens stellt diesen Anspruch nun infrage und lenkt die Aufmerksamkeit erneut auf den Umgang der AfD mit umstrittenen Äußerungen aus den eigenen Reihen. Während die Partei nach außen betont, derartige Aussagen nicht zu akzeptieren, zeichnen die bislang bekannt gewordenen Schritte das Bild einer eher begrenzten Sanktionsbereitschaft. Wie stark der Fall die Glaubwürdigkeit der neu formierten Jugendorganisation langfristig belastet, bleibt vorerst offen.

Penguin Random House hat in Deutschland Klage gegen OpenAI eingereicht und wirft dem US-KI-Entwickler Urheberrechtsverletzungen an der erfolgreichen Kinderbuchreihe „Der kleine Drache Kokosnuss“ vor. Im Zentrum des Falls steht nach Verlagsangaben das Verhalten von ChatGPT: Schon mit einfachen Anfragen solle der Chatbot erkennbare Passagen aus den Büchern des Autors und Illustrators Ingo Siegner wiedergeben und zudem Illustrationen erzeugen, die der bekannten Drachenfigur Coco „zum Verwechseln ähnlich“ seien.
Die Klage wurde am 27. März beim Landgericht München gegen OpenAI Ireland Limited, den europäischen Anbieter von ChatGPT, eingereicht. Penguin Random House sieht darin nicht nur eine unerlaubte Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Inhalte, sondern auch Hinweise darauf, dass die Werke Siegners ohne Zustimmung zum Training des KI-Systems genutzt und im Modell dauerhaft „memorisert“ worden seien. Dies sei einer Speicherung gleichzusetzen, aus der heraus das System Inhalte auf Anfrage weiterverbreiten könne.
Nach Angaben des Verlags geht ChatGPT über das Zitieren einzelner Textstellen hinaus und schlage eigeninitiativ die Erstellung druckfertiger Manuskripte vor – inklusive Buchtitel, Coverentwürfen, Klappentexten und Anleitungen zur Veröffentlichung auf Selfpublishing-Plattformen. Penguin Random House sieht dadurch sowohl die Urheberrechte Siegners als auch die eigenen exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte verletzt. Eine zuvor an OpenAI gerichtete Aufforderung zur Unterlassung und Auskunft blieb demnach unbeantwortet, woraufhin der Verlag den Rechtsweg wählte.
OpenAI erklärte, man prüfe die Vorwürfe und respektiere die Rechte von Autoren und Rechteinhabern. Das Unternehmen befinde sich weltweit in Gesprächen mit Verlagen, um Modelle der Zusammenarbeit zu entwickeln, von denen beide Seiten profitieren könnten. Penguin Random House betonte zugleich, man stehe KI-Technologien grundsätzlich offen gegenüber, die Bewahrung und Durchsetzung geistigen Eigentums habe aber auch im Zeitalter künstlicher Intelligenz oberste Priorität. Das Münchner Verfahren dürfte damit über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die rechtlichen Grenzen beim Einsatz urheberrechtlich geschützter Werke im Training von KI-Systemen erlangen.