
Hessen erhöht im Ringen um ein strafrechtliches Verbot der Leugnung des Existenzrechts Israels den Druck auf den Bund. Justizminister Christian Heinz (CDU) präsentierte in Berlin ein von dem Rechtswissenschaftler Steffen Augsberg erstelltes Gutachten, das den hessischen Gesetzentwurf für mit dem Grundgesetz vereinbar hält. Das Existenzrecht Israels solle ausdrücklich über den Volksverhetzungsparagrafen im Strafgesetzbuch geschützt werden. Wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zu dessen Beseitigung aufruft, könnte dem Entwurf zufolge mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft belegt werden, sofern die Äußerung geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern.
Die hessische Landesregierung begründet ihren Vorstoß mit einer aus ihrer Sicht bestehenden Lücke im Strafrecht und verweist auf eine deutlich angestiegene Zahl antisemitischer Straftaten seit dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) stellte den Zusammenhang zwischen israelfeindlichen Parolen und der Sicherheit jüdischen Lebens in Deutschland heraus. Nach Darstellung von Heinz sehen Gerichte bislang etwa Darstellungen eines Davidsterns in einer Mülltonne oder Landkarten, in denen Israel ausgestrichen ist, als zulässig an. Auch Slogans wie „From the River to the Sea, Palestine will be free“ könnten nach hessischer Lesart künftig strafbar sein, wenn sie die Bereitschaft zu antisemitischer Gewalt fördern.
Politisch hat Hessen im Bundesrat bereits Rückenwind erhalten: 14 der 16 Länder stimmten Anfang Juli für die Initiative. Der Bundesrat fordert, die Leugnung des Existenzrechts Israels in den Tatbestand der Volksverhetzung zu integrieren. Bundesregierung und Bundestag müssen nun entscheiden, ob sie den Vorstoß aufgreifen und das Strafgesetzbuch entsprechend erweitern. In der Bundesregierung gibt es allerdings weiterhin verfassungsrechtliche Bedenken. Sie verweist auf das „erhebliche verfassungsrechtliche Risiko“, das mit einer spezifischen Strafnorm verbunden sei, die gezielt bestimmte Meinungen – etwa die Absage an den Staat Israel – erfasse.
Verfassungsrechtlich steht der Entwurf im Spannungsfeld von Meinungsfreiheit und Schutz vor Volksverhetzung. Das Grundgesetz erlaubt Eingriffe in die Meinungsfreiheit nur durch sogenannte allgemeine Gesetze, die nicht auf bestimmte Überzeugungen zielen dürfen. Während der Gutachter Augsberg die hessische Initiative innerhalb dieses Rahmens für vertretbar hält, bleibt die Diskussion in der Fachwelt und der Politik offen. Der Zentralrat der Juden in Deutschland, dessen Präsident Josef Schuster sich zurückhaltend äußerte, wiegt Chancen und Risiken eines solchen Sondertatbestands ab. Ob der Bundestag den Vorstoß übernimmt und wie eine mögliche Neuregelung konkret ausgestaltet würde, ist damit eine der nächsten innenpolitisch und grundrechtlich heiklen Entscheidungen in Berlin.
Eineinhalb Wochen nach der Berlin-Wahl kommt die Regierungsbildung in der Hauptstadt kaum voran. Zwar trafen sich Spitzenvertreterinnen und -vertreter von Linke, Grünen und SPD zu einem ersten Dreier-Treffen, doch eine gemeinsame Linie im Umgang mit Antisemitismus, Rassismus und organisierter Kriminalität zeichnet sich bislang nicht ab. Nach rund fünfstündigen Beratungen sprachen die Parteivorsitzenden Kerstin Wolter (Linke), Nina Stahr (Grüne) und Bettina König (SPD) lediglich von einem „konstruktiven“ Austausch – konkrete Ergebnisse präsentierten sie nicht.
Das vertrauliche Vorgespräch im Haus der Statistik nahe dem Alexanderplatz gilt als Voraussetzung für formale Sondierungsgespräche über eine mögliche rot-grün-rote Koalition. Grünen und SPD ist nach eigenen Angaben wichtig, dass die Linke klare und belastbare Zusagen im Kampf gegen Antisemitismus und zur Distanzierung von organisierter Kriminalität gibt. Das Misstrauen ist ausgeprägt: Mehrere Vorfälle in den Reihen der Linken hatten im Vorfeld für Besorgnis bei den potenziellen Partnern gesorgt.
Besonders kritisch gesehen wird, dass bei einer Wahlparty der Neuköllner Linken am 20. September sowohl ein Oberhaupt eines arabischstämmigen und zum Teil kriminellen Clans als auch ein umstrittener propalästinensischer Aktivist anwesend waren. Hinzu kommt die frühere Mitgliedschaft der Spitzenkandidatin Elif Eralp im Verein „Rote Hilfe“, der vom Verfassungsschutz seit 2012 als wichtige linksextremistische Gruppierung beobachtet wird. Die Organisation versteht sich zwar als Solidaritätsverein für linke Aktivisten mit Problemen mit dem Rechtsstaat, gilt den Sicherheitsbehörden aber als zentrale Struktur im Linksextremismus. Zuletzt trat auch der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Sören Pellmann, der „Roten Hilfe“ bei.
Offen ist, wann die Gespräche in Berlin fortgesetzt werden. Die drei Parteien betonen, man wolle weiter miteinander reden, ein genauer Zeitplan wurde jedoch nicht genannt. Innerhalb der SPD wird bereits damit gerechnet, dass es mehr als ein Vorgespräch brauchen wird, bevor formelle Sondierungen starten können. Auf Bundesebene werden die Entwicklungen genau verfolgt: Die Hauptstadtwahl gilt als Stimmungsbarometer für den Umgang der Parteien mit Antisemitismus- und Extremismusvorwürfen – und als Belastungstest dafür, wie tragfähig ein erneutes Bündnis von Linken, Grünen und SPD in Berlin sein könnte.