Zweites Urteil in Serie: Bayerischer Gerichtshof kassiert Praxis der Bundespolizei

13.04.2026


Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat anlasslose Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze erneut im Nachhinein für rechtswidrig erklärt und damit die Rechtmäßigkeit der deutschen Grenzpraxis grundlegend infrage gestellt. In dem nun entschiedenen Verfahren ging es um eine Deutsche, die 2022 und 2023 mit Fernbussen und der Bahn zwischen ihrem damaligen Wohnort Wien und München pendelte und dabei mehrfach von der Bundespolizei kontrolliert worden war. Ihre Klage war in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht München abgewiesen worden, in der Berufung gab ihr der VGH nun Recht.

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass das Bundesinnenministerium die wiederholte Verlängerung der Binnengrenzkontrollen an der Grenze zu Österreich nicht im Einklang mit dem Schengener Grenzkodex und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begründet hatte. Für die jeweils sechsmonatigen Verlängerungszeiträume – konkret von November 2021 bis Mai 2022 sowie von November 2022 bis Mai 2023 – wäre nach Auffassung des Gerichts eine neue, ernsthafte Bedrohung erforderlich gewesen. Aus den Anordnungsschreiben sei eine solche Bedrohungslage jedoch „nicht substantiiert zu entnehmen“ gewesen.

Insbesondere die Argumentation mit einer „weiterhin“ hohen Sekundärmigration oder der Belastung der Aufnahmekapazitäten für Flüchtlinge reichte dem Gericht nicht aus, um den Eingriff in die eigentlich kontrollfreien Binnengrenzen der Schengen-Zone zu rechtfertigen. Nach der EuGH-Rechtsprechung könne sich die Bundesregierung zudem nicht pauschal auf den Schutz der nationalen Sicherheit, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder die innere Sicherheit berufen, um die verlängerten Kontrollen zu legitimieren. Die Entscheidung reiht sich in ein früheres Urteil des VGH ein: Bereits vor gut einem Jahr hatte das Gericht einem Österreicher Recht gegeben, der sich gegen eine Kontrolle in einem Zug in Bayern im Juni 2022 gewehrt hatte.

Unmittelbare Auswirkungen auf die aktuell weiter praktizierten Grenzkontrollen hat das neue Urteil nach Gerichtsangaben vorerst nicht. Es ist zudem noch nicht rechtskräftig; der Bundesregierung steht der Weg zum Bundesverwaltungsgericht offen. Gleichwohl erhöht die wiederholte Rüge aus München den juristischen und politischen Druck auf Berlin, die Begründungen für Eingriffe in die Schengen-Freizügigkeit enger an den Vorgaben des EU-Rechts auszurichten und die Praxis an der deutsch-österreichischen Grenze auf den Prüfstand zu stellen.

Finexity und Circus spannen Finanzierungsschirm für globale KI-Robotik-Rollouts auf

14.04.2026


Circus SE hat gemeinsam mit der Finexity AG ihre erste asset-basierte Anleihe im siebenstelligen Volumen erfolgreich platziert und zugleich einen strategischen Finanzierungskorridor für weitere Kapitalmarkttransaktionen von bis zu 50 Millionen Euro eröffnet. Die Emission wurde über die digitale Kapitalmarktplattform von Finexity strukturiert und innerhalb weniger Wochen nach dem Start Mitte März vollständig bei Privatanlegern der Finexity Invest GmbH untergebracht. Circus, ein global tätiges KI-Robotik-Unternehmen mit Fokus auf autonome Versorgungssysteme, nutzt die Mittel, um den Rollout seiner KI-basierten Robotik-Infrastruktur voranzutreiben.

Die Anleihe ist über eine eigens gegründete Zweckgesellschaft (SPV) strukturiert und durch autonome KI-Roboter von Circus besichert, die für die Produktion von Mahlzeiten eingesetzt werden. Dieses Modell verbindet industrielle Asset-Finanzierung mit digitaler Kapitalmarkt-Distribution und soll als Blaupause für die weltweite Skalierung weiterer Robotik-Deployments dienen. Nach Unternehmensangaben unterstreicht der zügige Platzierungserfolg die Investorennachfrage nach asset-basierten Strukturen, die auf planbare Cashflows aus operativen Technologien abzielen.

Parallel zur Ersttransaktion haben Circus und die Finexity Group eine mehrstufige Rahmenvereinbarung über Kapitalmarktfinanzierungen mit einem Gesamtvolumen von bis zu 50 Millionen Euro geschlossen. Damit schaffen beide Partner einen skalierbaren Finanzierungsrahmen, der den globalen Ausbau der Robotik-Infrastruktursysteme von Circus sowohl im Verteidigungssektor als auch im zivilen Bereich unterstützen soll. Finexity sieht Circus als Vertreter einer neuen Generation industrieller Technologieunternehmen mit asset-basierten, kalkulierbaren Zahlungsströmen, denen über strukturierte Emissionen ein effizienter Zugang zum Kapitalmarkt eröffnet werden soll.

Für kommende Transaktionen planen Circus und Finexity eine hybride Anleihestruktur, die eine konventionelle mit einer tokenisierten Tranche kombiniert. Ziel ist es, institutionelle Investoren und digitale Kapitalmarktteilnehmer in einer gemeinsamen Struktur zu adressieren und so die Platzierungskraft deutlich zu erhöhen. Während die erste Anleihe ausschließlich über Finexity Invest vertrieben wurde, soll der Vertrieb künftiger Tranchen breiter aufgesetzt werden: Neben dem eigenen Retail-Zugang sollen auch an den Finexity-Handelsplatz angebundene Vertriebspartner wie Sparkassen und Vermögensverwalter eingebunden werden.