Heulende Sirenen und vibrierende Smartphones haben am Donnerstagvormittag in weiten Teilen Bayerns den jährlichen Warntag geprägt. Über Apps wie Nina und Katwarn, laut heulende Sirenen, Lautsprecherdurchsagen und digitale Stadtwerbetafeln sollte der Probealarm nahezu zeitgleich bei der Bevölkerung ankommen. Ergänzt wurde das System durch Cell Broadcast, das Warnmeldungen direkt an alle empfangsbereiten Mobiltelefone in einer Funkzelle sendet – auch dann, wenn das Gerät stumm geschaltet ist.
In der Praxis zeigte sich jedoch ein differenziertes Bild. Nach Angaben des bayerischen Innenministeriums trafen die Nachrichten je nach Telefonanbieter teilweise erst mit einigen Minuten Verzögerung auf den Handys ein. Auch bei Sirenen, Lautsprechern und Werbetafeln kam es zu „kleineren regionalen Verzögerungen oder Problemen“. Insgesamt sei der Probealarm dennoch „überwiegend störungsfrei“ verlaufen, betonte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) und zog damit eine überwiegend positive Bilanz des Tests.
Technische und nutzerseitige Faktoren spielten beim Ablauf eine spürbare Rolle. Nicht in allen Fällen lösten die per Cell Broadcast verschickten Warnungen die erwarteten lauten Signaltöne aus. Neben Netzeffekten können auch Einstellungen und der technische Zustand der Endgeräte den Empfang beeinflussen: Veraltete Betriebssysteme oder ein aktivierter Flugmodus verhindern, dass die Meldungen zugestellt oder angezeigt werden. Der Test machte damit sichtbar, dass die Alarminfrastruktur nicht nur von der staatlichen Technik, sondern auch von der Gerätebasis der Nutzerinnen und Nutzer abhängt.
Neu war in Bayern die systematische Erprobung der Entwarnung über Cell Broadcast. Diese wurde bewusst in der niedrigsten Warnstufe und ohne Signalton ausgespielt, um nicht unnötig zu stören. Je nach Konfiguration erschien sie daher auf manchen Displays gar nicht, obwohl die Übertragung technisch erfolgt war. Parallel dazu wurden auch die akustischen Signale klassisch erprobt: In vielen Regionen ertönte ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton als Warnsignal, gefolgt von einem einminütigen gleichbleibenden Ton zur Entwarnung. Die Staatsregierung verfolgt mit den regelmäßigen Probeläufen das Ziel, sowohl die technischen Systeme unter Realbedingungen zu testen als auch die Bevölkerung mit den unterschiedlichen Warnkanälen vertraut zu machen.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.