
Die Panne im E-Voting-System des Kantons Basel-Stadt setzt dem digitalen Abstimmen in der Schweiz vorerst enge Grenzen – aber nicht überall. Nachdem bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 8. März 2026 insgesamt 2048 elektronisch abgegebene Stimmen in Basel-Stadt wegen einer nicht entschlüsselbaren «elektronischen Urne» verloren gingen, stoppt der Stadtkanton seinen Versuchsbetrieb bis Ende 2026. Die Bundeskanzlei spricht von einer schweren Verletzung der politischen Rechte der Betroffenen, sieht derzeit aber keinen Anlass, den gesamtschweizerischen Versuchsbetrieb grundsätzlich infrage zu stellen.
Auslöser des Vorfalls war nach kantonalen Angaben ein Problem im Umgang mit einem USB-Datenträger, der im Auszählprozess eine Rolle spielte. Die Folge: Sämtliche elektronisch eingereichten Stimmen aus Basel-Stadt – darunter zahlreiche Auslandschweizerinnen und -schweizer – konnten nicht gezählt werden. Angesichts der klaren provisorischen Abstimmungsergebnisse schliessen die Behörden aus, dass sich die Mehrheitsentscheide dadurch verändert hätten. Politisch unverändert bleibt der Schaden dennoch erheblich: Stimmberechtigte wie die im Elsass wohnhafte Christine D'Souza kritisieren die späte Information und prüfen rechtliche Schritte wegen Verletzung ihrer politischen Rechte.
Der Regierungsrat von Basel-Stadt will die Ursachen des Vorfalls extern untersuchen lassen; die Staatsanwaltschaft hat wegen eines Anfangsverdachts auf ein Offizialdelikt ein Strafverfahren eröffnet. Parallel dazu hat der Kanton seine Teilnahme am E-Voting-Versuchsbetrieb bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, um Abläufe zu überprüfen und Korrekturmassnahmen zu erarbeiten. Die Bundeskanzlei begrüsst sowohl die externe Analyse als auch das strafrechtliche Vorgehen und betont, es müssten alle notwendigen Schritte unternommen werden, um eine Wiederholung zu verhindern.
Während Basel auf die Bremse tritt, halten andere Versuchskantone demonstrativ Kurs. Thurgau, Graubünden und St. Gallen erklärten in einer gemeinsamen Mitteilung, sie führten ihre Pilotprojekte mit dem E-Voting-System der Schweizerischen Post unverändert weiter. Das System habe sich seit 2023 in allen Wahlen und Abstimmungen bewährt, heisst es. Auch am 8. März sei der Einsatz in den beteiligten Gemeinden, darunter Amriswil und Bischofszell, problemlos verlaufen. Der Basler Vorfall habe nichts mit dem E-Voting-System als solchem zu tun, sondern sei auf die Handhabung einer externen Komponente, eben jenes USB-Sticks, zurückzuführen.
Bund und Kantone verweisen darauf, dass sich E-Voting weiterhin in einem bewusst eng gefassten Versuchsbetrieb befindet. Dieser sei darauf ausgelegt, technische und organisatorische Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und Prozesse laufend zu verbessern. Gleichwohl warnen Politologen vor einem möglichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung: Die Basler Panne liefert Gegnern des elektronischen Abstimmens ein anschauliches Beispiel für Risiken und dürfte die politische Debatte um Tempo und Umfang des weiteren Ausbaus verschärfen – gerade in jenen Kantonen, die ihr digitales Angebot eigentlich ausweiten wollten.

Die vorübergehende Lockerung der US-Sanktionen gegen russisches Erdöl sorgt in der deutschen Politik für deutliche Irritationen. Washington hat entschieden, für 30 Tage den Verkauf von auf See befindlichem russischem Öl zu erlauben, um die Folgen stark gestiegener Energiepreise abzufedern. Aus Berlin kommt quer durch mehrere Parteien Kritik an diesem Schritt, der mitten in den anhaltenden Kampfhandlungen in der Ukraine erfolgt und gleichzeitig mit den US-Luftangriffen auf Ziele im Iran zusammenfällt.
Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete die Entscheidung der US-Regierung als „falsch“ und machte deutlich, dass Berlin an der bisherigen Sanktionslinie gegen Moskau festhalten will. „Wir halten es für falsch, die Sanktionen zu lockern“, sagte Merz. Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reich warnte vor den finanziellen Folgen eines solchen Schrittes: Sie mache sich Sorgen, „dass wir Putins Kriegskassen nicht noch weiter füllen“. Der CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter betonte, Russland verdiene durch zusätzliche Öleinnahmen „wieder richtig Geld“ – mit der Folge, dass die Ukraine weiter unter Druck gerate, falls es kein Gegengewicht aus dem Westen gebe.
Besonders scharf fiel die Kritik des Linken-Vorsitzenden Jan van Aken aus, der von einem „doppelt falschen Signal“ sprach. Er verwies darauf, dass US-Präsident Donald Trump selbst einen aus seiner Sicht völkerrechtswidrigen Angriffskrieg führe und den Iran bombardiere, woraufhin die Ölpreise explodierten. Anschließend erlaube Washington den Verkauf russischen Öls: „Dann sagt er im Grunde genommen: Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands ist uns egal. Die dürfen jetzt ihr Öl verkaufen. Was ist denn das für ein Zeichen an die Welt?“ Das signalisiere aus seiner Sicht das „Recht des Stärkeren“ – wer Macht habe, dürfe andere Länder bombardieren.
In der deutschen Debatte formiert sich zugleich Widerspruch gegen den strikten Kurs der Bundesregierung. Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) fordert einen nationalen Kurswechsel und drängt darauf, dass Deutschland – anders als bisher – wieder russisches Öl importiert. BSW-Chef Fabio De Masi argumentiert, die USA nutzten russisches Öl zur Dämpfung der Energiepreise, während Deutschland trotz explodierender Kosten darauf verzichte. Er plädiert dafür, über die Raffinerie im brandenburgischen Schwedt erneut russisches Öl zu beziehen, eine Übergewinnsteuer auf Krisenprofiteure einzuführen und die Spritpreise durch eine sofortige Aussetzung der CO₂-Abgabe zu senken.
Damit prallen in Berlin zwei Linien aufeinander: Auf der einen Seite steht der Anspruch, den wirtschaftlichen Druck auf Moskau durch strikte Sanktionen aufrechtzuerhalten, auf der anderen der Wunsch nach Entlastung von Verbrauchern und Industrie in einer Phase hoher Energiepreise. Die US-Sondererlaubnis für russische Ölverkäufe dient dabei sowohl den Kritikern als auch den Befürwortern eines deutschen Kurswechsels als Argument – die einen sehen darin eine gefährliche Aufweichung der Sanktionsfront, die anderen einen Beleg dafür, dass auch enge Verbündete ihre Energiepolitik pragmatisch an den eigenen wirtschaftlichen Interessen ausrichten.