
Österreichs Städtetourismus hat 2025 kräftig zugelegt und sich einmal mehr als wichtiger Wachstumsmotor für den Gesamttourismus erwiesen. In den neun Hauptstädten wurden im vergangenen Jahr 29,1 Millionen Nächtigungen gezählt, ein Plus von 6 Prozent gegenüber 2024. Damit entfällt rund ein Fünftel beziehungsweise 18 Prozent des gesamten Tourismusvolumens des Landes auf Wien und die acht Landeshauptstädte. Die Zahl der Ankünfte in den Städten stieg um 5 Prozent auf knapp 13,55 Millionen.
Wien behauptete seine dominante Rolle klar: Mit knapp 20,1 Millionen Übernachtungen verbuchte die Bundeshauptstadt ein Nächtigungsplus von 7 Prozent und kommt damit auf rund zwei Drittel aller Hauptstadt-Nächtigungen. Deutlich dahinter folgen Salzburg mit 3,3 Millionen Nächtigungen (plus 5 Prozent) und Innsbruck mit knapp 2 Millionen (plus 4 Prozent). Graz erreichte 1,5 Millionen Übernachtungen (plus 5 Prozent), Linz gut 1 Million (plus 1 Prozent). In der zweiten Reihe der Städtedestinationen legten Klagenfurt (514.501 Nächtigungen, plus 3 Prozent), Bregenz (386.669, plus 1 Prozent) und St. Pölten (238.336, plus 3 Prozent) zu. Schlusslicht bleibt Eisenstadt mit 69.902 Nächtigungen, verzeichnet aber mit 11 Prozent den stärksten relativen Zuwachs.
Insgesamt wurden im österreichischen Tourismus 2025 rund 157,3 Millionen Nächtigungen registriert, ein Zuwachs von 2 Prozent im Jahresabstand. Ohne die Städte hätte das Plus laut WienTourismus lediglich 1 Prozent betragen. Der starke Beitrag der urbanen Zentren zeigt sich damit nicht nur in absoluten Zahlen, sondern auch im überdurchschnittlichen Wachstum gegenüber dem Bundesdurchschnitt. WienTourismus-Geschäftsführer Norbert Kettner, zugleich Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Städtetourismus (ARGE Städte), spricht von einem „zentralen Wachstumstreiber“ des österreichischen Gesamttourismus.
Der Städtetourismus ist stark von Kunst und Kultur geprägt und gilt als Ganzjahresprodukt. Laut Kettner sorgt er für standortgebundene Arbeitsplätze und wirkt über Spillover-Effekte in andere Branchen hinein, etwa in den Handel. Weil die Nachfrage sich nicht auf einzelne Saisonen konzentriert, entstehen Ganzjahresjobs – ein Argument, das vor dem Hintergrund des Arbeitskräftemangels in der Branche zunehmend an Gewicht gewinnt. Die aktuellen Kennzahlen unterstreichen damit die Rolle der Städte als wirtschaftliche Stütze weit über Hotellerie und Gastronomie hinaus.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.