
Die Steyr Motors AG, ein österreichischer Hersteller von Spezialmotoren für Defense- und zivile Anwendungen, hat ihren testierten Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2025 veröffentlicht. Das Unternehmen verzeichnete ein Umsatzwachstum von 16,4 Prozent auf 48,5 Millionen Euro. Das bereinigte EBIT belief sich auf 7,0 Millionen Euro, was einer bereinigten EBIT-Marge von 14,5 Prozent entspricht. Der Geschäftsverlauf 2025 wurde durch projektbezogene Verschiebungen beeinflusst, unter anderem durch verzögerte Budgetfreigaben bei staatlichen Institutionen.
Parallel zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts hat der Vorstand der Steyr Motors AG beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2025 die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,25 Euro je dividendenberechtigter Aktie vorzuschlagen. Dies wäre die erste Dividende seit dem Börsengang des Unternehmens im Herbst 2024. Die endgültige Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns obliegt der Hauptversammlung, die am 10. April 2026 stattfinden wird.
Für das laufende Geschäftsjahr 2026 erwartet Steyr Motors einen Umsatz von 75 bis 95 Millionen Euro bei einer EBIT-Marge von mindestens 15 Prozent. Das Unternehmen nennt neue Anwendungen bei Unmanned Surface Vehicles (unbemannten Wasserfahrzeugen) und Stromgeneratoren als zusätzliche Wachstumstreiber. Der Gesamtauftragsbestand wurde bis Ende 2030 auf über 300 Millionen Euro gesteigert.
Strategische Initiativen wie die Akquisition des dänischen Motorenspezialisten BUKH sollen die Marine- und Defense-Position des Unternehmens stärken. Zudem hat Steyr Motors einen Rahmenvertrag mit KNDS abgeschlossen, der die Lieferung von mindestens 500 Motor-Generator-Einheiten für militärische Anwendungen wie den Leopard-2-Kampfpanzer bis 2034 vorsieht. Diese Entwicklungen bilden die Grundlage für die optimistische Prognose und die geplante Dividendenausschüttung.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.