Statistisches Bundesamt meldet stark steigende Gesundheitsausgaben in Deutschland

03.04.2026


Die Gesundheitsausgaben in Deutschland sind 2024 und 2025 deutlich gestiegen und haben neue Höchststände erreicht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts beliefen sich die Ausgaben im Jahr 2024 auf 538,2 Milliarden Euro. Für 2025 geht die Behörde auf Basis vorliegender und fortgeschriebener Daten von einem weiteren kräftigen Anstieg um 7,7 Prozent auf 579,5 Milliarden Euro aus. Damit nähert sich das deutsche Gesundheitswesen der Marke von 600 Milliarden Euro jährlich.

Im Jahr 2024 gaben Staat, Sozialversicherungen, Unternehmen und private Haushalte zusammen 6.444 Euro pro Einwohnerin und Einwohner für Gesundheit aus. Gegenüber 2023 entsprach das einem Plus von 37,9 Milliarden Euro oder 7,6 Prozent. Der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt stieg auf 12,4 Prozent, nach 11,8 Prozent im Vorjahr. Vor 30 Jahren lag dieser Anteil noch bei 9,5 Prozent. 1994 summierten sich die Gesundheitsausgaben auf 175,3 Milliarden Euro, umgerechnet 2.161 Euro pro Kopf – sie haben sich damit in drei Jahrzehnten mehr als verdreifacht.

Größter Ausgabenträger blieb 2024 die gesetzliche Krankenversicherung. Sie stand für 55,9 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben und kam auf 300,8 Milliarden Euro. Das waren 7,8 Prozent oder 21,7 Milliarden Euro mehr als 2023. Besonders dynamisch entwickelten sich die Kosten der sozialen Pflegeversicherung. Deren Ausgaben erhöhten sich um 11,3 Prozent beziehungsweise 6,5 Milliarden Euro auf 64,7 Milliarden Euro. Ihr Anteil an den gesamten Gesundheitsausgaben lag bei 12,0 Prozent. Das Statistische Bundesamt führt den starken Zuwachs insbesondere auf weiter steigende Ausgaben für Pflegegeld und Pflegesachleistungen sowie Leistungszuschläge für vollstationäre Eigenanteile nach § 43c SGB XI zurück.

Die Zahlen verdeutlichen den anhaltenden Kostendruck im deutschen Gesundheitswesen. Sowohl der absolute Betrag der Ausgaben als auch ihr Anteil an der gesamtwirtschaftlichen Leistung haben sich in den vergangenen Jahren spürbar erhöht. Mit dem erneuten deutlichen Zuwachs im Jahr 2025 setzt sich dieser Trend fort. Wie sich die steigenden Ausgaben langfristig auf Finanzierung, Beitragssätze und Leistungsumfang der sozialen Sicherungssysteme auswirken, bleibt vorerst offen und dürfte in der Finanz- und Gesundheitspolitik weiter an Bedeutung gewinnen.

Fall im niedersächsischen Landtag rückt sexualisierte Deepfakes in den Fokus

03.04.2026


Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann erhöht im Kampf gegen sexualisierte Gewalt im Internet den Druck auf den Bund. Die SPD-Politikerin fordert eine schnelle Verschärfung des Strafrechts, um nach ihrer Darstellung bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen. Der Staat müsse bei jeglicher Form bildbasierter sexualisierter Gewalt „klare Kante“ zeigen, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Betroffene hätten Anspruch darauf, dass der Gesetzgeber entschlossen reagiere.

Wahlmann zählt zu den Phänomenen, die sie besonders in den Blick nimmt, heimlich angefertigte Nacktaufnahmen, sogenannte Rache-Pornos sowie Deepfakes und Sextortion. Deepfakes sind mit Hilfe Künstlicher Intelligenz erzeugte oder manipulierte Bilder, Videos oder Audioaufnahmen, die täuschend echt wirken können. Unter Sextortion wird die Erpressung mit Nacktaufnahmen verstanden. Es handele sich um „zutiefst verachtenswerte Taten“ mit gravierenden Konsequenzen für die Opfer, betont die Ministerin.

Besonders problematisch sei die Dynamik der Verbreitung in sozialen Netzwerken. Derartige Inhalte gingen häufig binnen kürzester Zeit viral und ließen sich, einmal veröffentlicht, faktisch nicht mehr vollständig zurückholen, warnt Wahlmann. Bereits im vergangenen Sommer hatte die Justizministerkonferenz der Länder auf Vorschlag Niedersachsens den Bund einstimmig aufgefordert, die Lücken im Strafrecht in diesem Bereich zu schließen.

Im Bundesjustizministerium laufen nach Angaben aus den Ländern inzwischen Vorbereitungen für ein Gesetz, das das Erstellen und Verbreiten sexualisierter Deepfakes ausdrücklich unter Strafe stellen soll. In Niedersachsen hat das Thema zusätzliche Aufmerksamkeit erhalten, nachdem bei der CDU-Fraktion im Landtag ein Fall bekannt geworden war, in dem ein Mitarbeiter ein KI-Video einer Kollegin erstellt und im Kollegenkreis geteilt haben soll. Die Staatsanwaltschaft beschreibt die Darstellung der Betroffenen in dem Video als lasziv und aufreizend tanzend im Bikini.