
In Kärnten endet eine Ära: Peter Kaiser (SPÖ) absolviert am Dienstag seinen letzten Arbeitstag als Landeshauptmann und zieht sich danach in den Ruhestand zurück. Der 67-Jährige verlässt um 17.00 Uhr sein Büro in der Landesregierung, nachdem er zuvor im Klagenfurter Konzerthaus offiziell verabschiedet wurde. Kaiser war insgesamt 18 Jahre Mitglied der Kärntner Landesregierung und steht seit dem SPÖ-Wahlsieg bei der Landtagswahl 2013 an der Spitze des südlichsten Bundeslands.
Zur Abschiedsfeier im Konzerthaus kamen rund 280 geladene Gäste – von politischen Wegbegleitern über Vertreter aus Gesellschaft, Kultur, Kirche und Wirtschaft bis hin zu Freunden. Begrüßt wurde Kaiser von der Militärmusikkapelle Kärnten, viele Programmpunkte blieben für ihn bis zuletzt Überraschung. Die künftige amtsführende Landeshauptfrau Gabriele „Gabi“ Schaunig (SPÖ) moderierte den Abend. In einem Video würdigten Persönlichkeiten, darunter Ex-Bundespräsident Heinz Fischer, Kaisers Stil der Amtsführung.
Als Überraschungsredner trat der frühere Landeshauptmann und Kärntner SPÖ-Landesvorsitzende Peter Ambrozy auf. Er bezeichnete Kaiser als den „untypischsten Landeshauptmann Kärntens“ – einen Politiker ohne traditionellen Kärntner Anzug, der in seinem Büro Werke slowenischer Künstler hängen habe. Nach seiner eigenen Rede im voll besetzten mittleren Saal des Konzerthauses bat Kaiser die Gäste zu Schinkenfleckerln und informellem Austausch.
Mit Dienstagabend legt Kaiser sein Amt offiziell zurück. Für die Übergangsphase übernimmt seine bisherige Stellvertreterin Gabriele Schaunig für eine Woche interimistisch den Landeshauptmann-Posten. Gleich nach Ostern, am 7. April, soll der aktuelle Landesrat und Chef der Landes-SPÖ, Daniel Fellner, vom Kärntner Landtag zum neuen Landeshauptmann gewählt werden. Einen Tag später ist die Angelobung durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen geplant. Kaiser hatte bereits im Vorfeld erklärt, „der Zeitpunkt sei gekommen, diese Aufgabe wohlüberlegt in jüngere Hände zu legen“.

Penguin Random House hat in Deutschland Klage gegen OpenAI eingereicht und wirft dem US-KI-Entwickler Urheberrechtsverletzungen an der erfolgreichen Kinderbuchreihe „Der kleine Drache Kokosnuss“ vor. Im Zentrum des Falls steht nach Verlagsangaben das Verhalten von ChatGPT: Schon mit einfachen Anfragen solle der Chatbot erkennbare Passagen aus den Büchern des Autors und Illustrators Ingo Siegner wiedergeben und zudem Illustrationen erzeugen, die der bekannten Drachenfigur Coco „zum Verwechseln ähnlich“ seien.
Die Klage wurde am 27. März beim Landgericht München gegen OpenAI Ireland Limited, den europäischen Anbieter von ChatGPT, eingereicht. Penguin Random House sieht darin nicht nur eine unerlaubte Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Inhalte, sondern auch Hinweise darauf, dass die Werke Siegners ohne Zustimmung zum Training des KI-Systems genutzt und im Modell dauerhaft „memorisert“ worden seien. Dies sei einer Speicherung gleichzusetzen, aus der heraus das System Inhalte auf Anfrage weiterverbreiten könne.
Nach Angaben des Verlags geht ChatGPT über das Zitieren einzelner Textstellen hinaus und schlage eigeninitiativ die Erstellung druckfertiger Manuskripte vor – inklusive Buchtitel, Coverentwürfen, Klappentexten und Anleitungen zur Veröffentlichung auf Selfpublishing-Plattformen. Penguin Random House sieht dadurch sowohl die Urheberrechte Siegners als auch die eigenen exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte verletzt. Eine zuvor an OpenAI gerichtete Aufforderung zur Unterlassung und Auskunft blieb demnach unbeantwortet, woraufhin der Verlag den Rechtsweg wählte.
OpenAI erklärte, man prüfe die Vorwürfe und respektiere die Rechte von Autoren und Rechteinhabern. Das Unternehmen befinde sich weltweit in Gesprächen mit Verlagen, um Modelle der Zusammenarbeit zu entwickeln, von denen beide Seiten profitieren könnten. Penguin Random House betonte zugleich, man stehe KI-Technologien grundsätzlich offen gegenüber, die Bewahrung und Durchsetzung geistigen Eigentums habe aber auch im Zeitalter künstlicher Intelligenz oberste Priorität. Das Münchner Verfahren dürfte damit über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die rechtlichen Grenzen beim Einsatz urheberrechtlich geschützter Werke im Training von KI-Systemen erlangen.