Spirituosenverband obsiegt vollständig im Streit um Bezeichnungen für 0,3-Prozent-Getränke

05.04.2026


Nahezu alkoholfreie Getränke dürfen nicht mit geschützten Spirituosen-Bezeichnungen wie „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ vermarktet werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts und gab einem Verband der Spirituosenindustrie in zweiter Instanz vollumfänglich Recht. Im Kern folgt das Gericht der Linie des Europäischen Gerichtshofs, wonach Bezeichnungen für Spirituosen nur für Produkte zulässig sind, die die strengen Anforderungen der EU‑Spirituosenverordnung erfüllen.

Gegenstand des Verfahrens ist ein Start-up, das in Deutschland Getränke mit einem Alkoholgehalt von rund 0,3 Prozent als Alternativen zu klassischen Spirituosen vertreibt. Das Unternehmen bewarb seine Produkte mit Slogans wie „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“. In den Produktbeschreibungen war zudem von einer „alkoholfreie Alternative zu“, „auf Basis von“ oder „schmeckt nach“ der jeweiligen Spirituose die Rede. Ein als „This is not Whiskey“ bezeichnetes Produkt trug zusätzlich den Hinweis „American Malt“.

Der klagende Branchenverband sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und machte Unterlassungsansprüche wegen Missachtung der EU‑Spirituosenverordnung geltend. Das Landgericht Hamburg hatte der Klage bereits im Juli des Vorjahres teilweise stattgegeben. Der 3. Zivilsenat des OLG schloss sich nun dieser Sichtweise an und ging noch darüber hinaus: Die Bezeichnung „American Malt“ wurde explizit als unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey bewertet und ebenfalls untersagt.

Mit seiner Entscheidung zieht das Oberlandesgericht eine klare Grenze für die Vermarktung alkoholarmer und nahezu alkoholfreier Alternativprodukte. Geschützte Spirituosen-Namen und entsprechende Anklänge dürfen demnach nicht genutzt werden, wenn die Getränke nicht den definierten Produktkategorien der EU‑Verordnung entsprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen. Damit bleibt die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Klärung der Reichweite der Schutzvorschriften für Spirituosenbezeichnungen bestehen.

E10 günstiger, Diesel teurer: Deutscher Kraftstoffmarkt sendet gemischte Signale

09.04.2026


Der deutsche Kraftstoffmarkt sendet nach Wochen rasanter Anstiege widersprüchliche Signale: Während der Preis für Super E10 erstmals nach elf Erhöhungen in Folge leicht nachgibt, markiert Diesel weiter Rekordstände. Laut Daten des ADAC sank der bundesweite Tagesdurchschnittspreis für E10 auf 2,188 Euro je Liter und lag damit 0,4 Cent unter dem Vortag. Der Preis bleibt allerdings nur knapp unter dem Allzeithoch vom März 2022. Diesel verteuerte sich dagegen weiter und erreichte mit 2,447 Euro pro Liter einen neuen Höchstwert. An anderer Stelle wurden zur Mittagszeit sogar 2,471 Euro je Liter im Durchschnitt gemessen.

An den internationalen Märkten deuten sich dagegen Entspannungstendenzen an. Die Rohölpreise sind deutlich gefallen, nachdem Iran und die USA eine zweiwöchige Feuerpause im Konflikt im Nahen Osten angekündigt hatten. Nach Angaben des iranischen Außenministers Abbas Araghtschi soll während dieser Waffenruhe die strategisch wichtige Straße von Hormus geöffnet bleiben. Dennoch kommen die niedrigeren Notierungen bislang nur zögerlich an den deutschen Zapfsäulen an, obwohl die politischen Signale auf eine temporäre Beruhigung der Lage im Ölmarkt hindeuten.

In Deutschland spielt neben den globalen Faktoren auch die Marktstruktur eine Rolle. Das Bundeskartellamt verweist auf den sogenannten Rakete-und-Feder-Effekt: Steigende Kosten werden demnach schnell über höhere Preise an die Verbraucher weitergegeben, sinkende Kosten hingegen nur verzögert. Diese Beobachtung deckt sich mit der aktuellen Entwicklung. Zwar deuten die jüngsten Preisbewegungen laut ADAC darauf hin, dass der Höhepunkt überschritten sein könnte – die mittäglichen Preissprünge fielen zuletzt geringer aus als noch in der Vorwoche –, dennoch fordert der Verband, dass der gesunkene Ölpreis zügig an die Verbraucher weitergereicht wird.

Neue regulatorische Vorgaben könnten den Preisdruck zusätzlich beeinflussen. Seit Einführung einer 12-Uhr-Regel dürfen Tankstellen ihre Preise nur noch einmal täglich erhöhen, Preissenkungen sind dagegen jederzeit möglich. Am Mittwochmittag stiegen die Preise für E10 im Schnitt noch um 5,7 Cent, für Diesel um 5,3 Cent – der bislang niedrigste Anstieg seit Start der Regel. Gleichzeitig lagen die Durchschnittswerte um 12.15 Uhr unter denen des Vortages, bei E10 um knapp 3 Cent, bei Diesel um gut 3 Cent. Ökonomen wie die „Wirtschaftsweise“ Monika Schnitzer gehen davon aus, dass die niedrigeren Ölpreise in den kommenden Tagen weitergegeben werden, weisen jedoch darauf hin, dass die Preisanpassung typischerweise einige Zeit benötigt.

Ein Blick ins Ausland liefert Hinweise, wie stark eine mögliche Entlastung ausfallen könnte. In Frankreich rechnet der Vorsitzende der dortigen Ölindustrieunion, Olivier Gantois, bei einem stabilen Ölpreis von rund 93 bis 95 US-Dollar je Barrel mit einem Rückgang der Spritpreise um 5 bis 10 Cent pro Liter in den nächsten Tagen. Wie deutlich und wie schnell die deutschen Verbraucher profitieren, bleibt allerdings offen. Die Kombination aus geopolitischer Unsicherheit, strukturellen Marktmechanismen und regulatorischen Eingriffen sorgt dafür, dass der Weg von sinkenden Ölpreisen bis zur sichtbaren Entlastung an der Zapfsäule weiterhin lang und schwer kalkulierbar bleibt.