
Sachsens Sicherheitsbehörden beobachten eine Verschiebung im Extremismus: Die Szenen werden jünger, digitaler und breiter verankert. Innenminister Armin Schuster (CDU) und der Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz, Dirk-Martin Christian, stellten in Dresden den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2025 vor. Internationale Konflikte wirkten demnach als Brandbeschleuniger in nahezu allen Phänomenbereichen – von Rechtsextremismus über Linksextremismus bis hin zu ausländischer Spionage.
Im Fokus steht vor allem das rechtsextremistische Personenpotenzial, das 2025 im Freistaat auf rund 6.550 Menschen anstieg. Im Vorjahr waren es nach unterschiedlichen Angaben in den Berichten rund 6.000 bis 6.300 Personen. Als wesentlicher Treiber wird der als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestufte AfD-Landesverband Sachsen genannt, dem der Verfassungsschutz rund 2.000 Personen zurechnet, nach etwa 1.550 im Jahr zuvor. Hinzu kommen etwa 1.100 Anhänger der Freien Sachsen sowie kleinere rechtsextremistische Parteien. Zugleich sank die Zahl rechtsextremistischer Straftaten laut Bericht von mehr als 3.900 auf 3.263, ein Großteil davon Propagandadelikte und Volksverhetzungsfälle.
Schuster und Christian verweisen besonders auf eine „drastische Verjüngung“ der Szene. Rechtsextremistische Symbole tauchten zunehmend in Klassenzimmern und auf Schulhöfen auf. Wenn solche Zeichen unwidersprochen blieben, sei das Ausdruck einer fortschreitenden Normalisierung verfassungsfeindlicher Positionen, warnte der Innenminister. Als Reaktion brachte er die Erfassung mutmaßlicher Rechtsextremisten bereits ab einem Alter von zwölf Jahren ins Gespräch. Parallel sieht der Verfassungsschutz rechtsextremes Gedankengut „weit in die Mitte der Gesellschaft vorgerückt“, was sich nach Einschätzung der Behörden auch in Wahlergebnissen und kommunalen Gremien widerspiegelt.
Auch im linken Spektrum registriert der Bericht eine Verschärfung der Lage. Das linksextremistische Personenpotenzial stieg 2025 auf 975 Menschen nach rund 900 im Vorjahr. Die Zahl linksextremistischer Straftaten erhöhte sich auf 1.131 Fälle, während die Zahl der linksextremistischen Gewalttaten nach Angaben der Behörden um 47 Prozent zulegte. Schuster führt die Veränderungen unter anderem auf die Wirkung internationaler Konflikte zurück: Migration prägt demnach die Agitation der Rechtsextremisten, der Nahostkonflikt verändert die linksextreme Szene, und die geopolitische Lage insgesamt spiegelt sich auf den Radarschirmen von Polizei und Nachrichtendiensten wider.
Zusätzlich verzeichnet der Verfassungsschutz laut Bericht intensive Aktivitäten russischer und chinesischer Nachrichtendienste gegen Wirtschaft, Wissenschaft und kritische Infrastruktur in Sachsen. Die Kombination aus wachsendem Extremismuspotenzial, einer Verjüngung der Szenen und zunehmender Auslandsaufklärung erhöht nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden den Druck auf Prävention, politische Bildung und den Schutz sensibler Bereiche. Innenminister Schuster sprach von „Pegelanzeigern im kritischen Bereich“ in nahezu allen vom Verfassungsschutz beobachteten Feldern.

Im langjährigen Streit um ein Millionenbußgeld wegen Datenschutzverstößen hat das Landgericht Berlin die Strafe gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen auf 900.000 Euro festgesetzt. Die Berliner Datenschutzbehörde hatte 2019 wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ursprünglich 14,5 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen, das inzwischen zum Immobilienkonzern Vonovia gehört, war gegen den Bescheid vorgegangen und hatte sich durch mehrere Instanzen gewehrt.
Aus Sicht der Kammer liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor, weil Deutsche Wohnen zwischen Ende Mai 2018 und Anfang März 2019 keine ausreichenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen getroffen hatte, um nicht mehr benötigte Mieterdaten regelmäßig zu löschen. Die Behörde stellte bei Stichproben unter anderem unrechtmäßig gespeicherte Kopien von Personalausweisen, Gehaltsabrechnungen und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen fest. Nach Angaben der Datenschutzaufsicht soll die Zahl der betroffenen Mieter im sechsstelligen Bereich gelegen haben.
Die Richter bewerteten den Verstoß jedoch „in einem milderen Licht“ und sahen die ursprünglich angesetzte Summe von rund 14 Millionen Euro als nicht gerechtfertigt an. Positiv wurde gewertet, dass das Unternehmen kooperiert und ein umfangreiches IT-Projekt zur Einführung eines datenschutzkonformen Archivsystems gestartet hatte. Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass Deutsche Wohnen die notwendigen Anpassungen schneller hätte umsetzen können. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer nach rund dreimonatiger Beweisaufnahme eine Geldbuße in Höhe von 7,3 Millionen Euro gefordert.
Der Fall hatte zwischenzeitlich grundsätzliche Bedeutung für die Sanktionierung von Unternehmen nach der DSGVO erlangt. Das Landgericht Berlin hatte das Verfahren 2021 zunächst wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, weil die Behörde keine konkret verantwortliche natürliche Person benannt hatte. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft befasste sich das Berliner Kammergericht mit dem Fall und rief den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Dieser entschied im Dezember 2023, dass Datenschutzbehörden Bußgelder auch dann direkt gegen Unternehmen verhängen dürfen, wenn keine individuelle Ordnungswidrigkeit einer Leitungsperson nachgewiesen ist – vorausgesetzt, der Verstoß wurde schuldhaft begangen. Auf dieser Grundlage musste das Landgericht nun erneut entscheiden und setzte das Bußgeld deutlich unterhalb der ursprünglichen Forderung fest.