
Der massive Ausbruch der Newcastle-Krankheit hat Brandenburgs Geflügelwirtschaft in eine Ausnahmesituation versetzt. Nach Angaben der Behörden mussten bislang rund drei Millionen Stück Geflügel getötet werden, der Landkreis Dahme-Spreewald im Südosten des Bundeslands ist mit etwa 1,6 Millionen Tieren am stärksten betroffen. „Einen Seuchenausbruch dieser Größenordnung hatten wir in der Geschichte des Landkreises noch nicht“, sagte Stefan Wichary, Beigeordneter und Dezernent für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in Dahme-Spreewald, der Deutschen Presse-Agentur. Er rechnet damit, dass die Bekämpfungsmaßnahmen mindestens bis Ende Mai andauern werden.
Insgesamt wurden bislang 16 Ausbrüche der atypischen Geflügelpest – wie die Newcastle-Krankheit ebenfalls genannt wird – in Brandenburg registriert. Neben Dahme-Spreewald sind auch die Landkreise Oder-Spree, Spree-Neiße und Märkisch-Oderland betroffen. In Oder-Spree müssen allein 377.000 Tiere getötet werden. Die besonders hohe Zahl an gekeultem Geflügel geht vor allem auf Ausbrüche in drei Großbetrieben zurück, wie Wichary erläuterte. In Dahme-Spreewald konzentrieren sich die Fälle insbesondere auf Bestensee und Königs Wusterhausen, dort wurde ein Krisenstab eingerichtet.
Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Virusinfektion, die Hühner und Puten besonders stark trifft. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat den Erreger bereits bei über 240 Vogelarten nachgewiesen. Die Symptome ähneln denen der Vogelgrippe und reichen von Augenentzündungen und Atemstörungen über Durchfall bis hin zu Lähmungen und Kopfschiefhaltung. Jüngere Tiere können innerhalb von drei bis sieben Tagen vollständig verenden, ganze Herden können ausgelöscht werden. In Deutschland war die Tierseuche zuletzt vor rund 30 Jahren aufgetreten, seither gilt für Geflügelhalter eine Impfpflicht.
Trotz dieser Impfpflicht ist bislang unklar, wie das Virus in die betroffenen Betriebe gelangen konnte. Die Tierärzteschaft arbeitet unterdessen im Krisenmodus. „Die Tierärzte sind sieben Tage die Woche im Einsatz“, sagte Wichary. Die Kontrollen in betroffenen und in weiteren Geflügelhaltungen seien extrem aufwendig. Teams müssen Ställe in vollständiger Schutzausrüstung betreten und sich nach jedem Einsatz umfassend desinfizieren, bevor sie zum nächsten Betrieb fahren. Die Behörden gehen davon aus, dass die intensive Bekämpfung und Überwachung noch Wochen in Anspruch nehmen wird.
Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann erhöht im Kampf gegen sexualisierte Gewalt im Internet den Druck auf den Bund. Die SPD-Politikerin fordert eine schnelle Verschärfung des Strafrechts, um nach ihrer Darstellung bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen. Der Staat müsse bei jeglicher Form bildbasierter sexualisierter Gewalt „klare Kante“ zeigen, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Betroffene hätten Anspruch darauf, dass der Gesetzgeber entschlossen reagiere.
Wahlmann zählt zu den Phänomenen, die sie besonders in den Blick nimmt, heimlich angefertigte Nacktaufnahmen, sogenannte Rache-Pornos sowie Deepfakes und Sextortion. Deepfakes sind mit Hilfe Künstlicher Intelligenz erzeugte oder manipulierte Bilder, Videos oder Audioaufnahmen, die täuschend echt wirken können. Unter Sextortion wird die Erpressung mit Nacktaufnahmen verstanden. Es handele sich um „zutiefst verachtenswerte Taten“ mit gravierenden Konsequenzen für die Opfer, betont die Ministerin.
Besonders problematisch sei die Dynamik der Verbreitung in sozialen Netzwerken. Derartige Inhalte gingen häufig binnen kürzester Zeit viral und ließen sich, einmal veröffentlicht, faktisch nicht mehr vollständig zurückholen, warnt Wahlmann. Bereits im vergangenen Sommer hatte die Justizministerkonferenz der Länder auf Vorschlag Niedersachsens den Bund einstimmig aufgefordert, die Lücken im Strafrecht in diesem Bereich zu schließen.
Im Bundesjustizministerium laufen nach Angaben aus den Ländern inzwischen Vorbereitungen für ein Gesetz, das das Erstellen und Verbreiten sexualisierter Deepfakes ausdrücklich unter Strafe stellen soll. In Niedersachsen hat das Thema zusätzliche Aufmerksamkeit erhalten, nachdem bei der CDU-Fraktion im Landtag ein Fall bekannt geworden war, in dem ein Mitarbeiter ein KI-Video einer Kollegin erstellt und im Kollegenkreis geteilt haben soll. Die Staatsanwaltschaft beschreibt die Darstellung der Betroffenen in dem Video als lasziv und aufreizend tanzend im Bikini.