Nestlé und Emmi treiben Ausweitung von KlimaStaR Milch auf gesamte Branche voran

08.10.2026


Das Schweizer Ressourcenprojekt «KlimaStaR Milch» zur klimafreundlicheren Milchproduktion meldet vier Jahre nach dem Start deutliche Fortschritte und übertrifft eines seiner zentralen Zwischenziele bereits vor Ablauf der Frist. Die teilnehmenden Milchbetriebe haben den Einsatz von Futtermitteln, die in direkter Konkurrenz zur menschlichen Ernährung stehen, seit 2022 um rund 23 Prozent gesenkt. Damit ist das bis 2027 anvisierte Reduktionsziel von 20 Prozent in diesem Bereich vorzeitig erreicht.

Getragen wird KlimaStaR Milch von Emmi, Nestlé, dem Milchvermarkter Aaremilch, den Zentralschweizer Milchproduzenten (ZMP) und der Klimaschutzorganisation AgroCleanTech, unterstützt durch das Bundesamt für Landwirtschaft. Das Projekt zielt darauf ab, Treibhausgasemissionen sowie Nahrungsmittel- und Flächenkonkurrenz in der Milchproduktion bis 2027 jeweils um ein Fünftel zu verringern. Ende 2025 beteiligten sich 219 Milchbetriebe mit einer Jahresproduktion von rund 73 Millionen Kilogramm Milch am Programm.

Die Projektpartner verweisen neben der gesunkenen Nahrungsmittelkonkurrenz auch auf Fortschritte bei der Flächennutzung und beim Klimafußabdruck je Produkteinheit. Der Flächenbedarf im Verhältnis zur produzierten Milchmenge nahm um 15 Prozent ab, die Treibhausgasemissionen pro Kilogramm Milch sanken um 8 Prozent. Möglich wird dies vor allem durch eine geringere Kraftfutterintensität sowie den verstärkten Einsatz von Nebenprodukten aus der Lebensmittelherstellung statt von Futtermitteln, die auch zur direkten menschlichen Ernährung verwendet werden könnten. Insgesamt stiegen die absoluten Emissionen jedoch leicht, weil die teilnehmenden Betriebe mehr Milch produzierten.

Nach der positiven Zwischenbilanz bereiten die Partner eine Ausweitung des Ansatzes auf die gesamte Schweizer Milchbranche vor. Ein auf Basis des Projekts entwickelter Klimarechner steht seit Juli allen Milchproduzenten offen. Mit diesem Instrument können Betriebe ihre betriebsspezifischen Emissionen ermitteln und gezielt Ansatzpunkte für weitere Verbesserungen identifizieren. Aus Sicht der Initianten schafft dies die Grundlage dafür, die erreichten Effizienzgewinne und Ressourceneinsparungen über das Pilotkollektiv hinaus in der gesamten Wertschöpfungskette der Schweizer Milch zu verankern.

Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026


Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.