Merkels Stasi-Akten bleiben gesperrt: Verwaltungsgericht sieht Rechtsvoraussetzungen nicht erfüllt

13.03.2026


Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Klage auf Herausgabe möglicher Stasi-Unterlagen über die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) abgewiesen. Ein genereller Anspruch auf Einsicht in Stasi-Akten zu beliebigen Zwecken bestehe nach dem Stasi-Unterlagengesetz nicht, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Damit bleibt der Versuch, Merkels Akten offenzulegen, vorerst ohne Erfolg.

Die Richter verwiesen auf die im Stasi-Unterlagengesetz verankerten, engen Voraussetzungen für die Herausgabe. Demnach ist ein Zugang insbesondere dann möglich, wenn die betroffene Person als Begünstigte des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) eingestuft werden kann oder zum Zeitpunkt der Erstellung der Unterlagen eine Person der Zeitgeschichte war. "Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt", erklärte die Sprecherin. Es gebe keine greifbaren Anhaltspunkte, dass Merkel Begünstigte des MfS gewesen sei; zudem sei sie vor 1990 rechtlich nicht als Person der Zeitgeschichte einzuordnen.

Geklagt hatte der frühere FDP-Politiker Marcel Luthe. Er war Mitglied der Berliner Liberalen und saß von 2016 bis 2021 im Abgeordnetenhaus. 2020 verließ er die FDP, bei der Abgeordnetenhauswahl 2021 trat er in der Hauptstadt für die Freien Wähler an. Mit seiner Klage wollte Luthe die Herausgabe der Unterlagen durch die zuständige Behörde gerichtlich erzwingen.

Die Entscheidung unterstreicht die restriktive Praxis beim Umgang mit Stasi-Unterlagen prominenter Personen. Das Gericht stellte klar, dass auch eine langjährige Spitzenfunktion in der Bundespolitik allein keinen automatischen Anspruch Dritter auf Akteneinsicht begründet, wenn die gesetzlichen Kriterien für eine Herausgabe nicht erfüllt sind.

Chipbranche unter Druck: Siltronic setzt auf Sparen statt Ausschütten

15.03.2026


Der Waferhersteller Siltronic stoppt nach einem Verlustjahr die Dividendenzahlung und verschärft seinen Sparkurs. Der in München ansässige Chipzulieferer, der unter anderem ein Werk im sächsischen Freiberg betreibt, teilte bei der Vorlage detaillierter Zahlen mit, dass für das abgelaufene Geschäftsjahr keine Ausschüttung an die Aktionäre vorgesehen ist. Im Vorjahr hatte Siltronic noch 20 Cent je Aktie als Dividende gezahlt.

Operativ bekam der SDax-Konzern die Abkühlung im Halbleitermarkt deutlich zu spüren. Der Umsatz sank um knapp 4,7 Prozent auf rund 1,35 Milliarden Euro. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) verringerte sich auf rund 317 Millionen Euro und lag damit rund 13 Prozent unter dem Vorjahreswert. Unter dem Strich rutschte das Unternehmen in die roten Zahlen. Siltronic verweist vor allem auf anhaltenden Preisdruck im Wafergeschäft sowie auf ungünstige Wechselkurse des US-Dollars als Belastungsfaktoren.

Als Reaktion auf das schwächere Ergebnis fährt der Konzern seine Investitionspläne deutlich zurück. Das Volumen für das laufende Jahr soll auf maximal 220 Millionen Euro begrenzt werden, nach rund 370 Millionen Euro im Vorjahr. Damit verschafft sich Siltronic finanziellen Spielraum, verzichtet zugleich aber auf einen Teil des zuvor hohen Ausbautempos. In seinem Freiberger Werk beschäftigt das Unternehmen nach eigenen Angaben 880 Mitarbeiter.

Bereits Mitte Februar hatte Siltronic eine vorsichtige Prognose für das laufende Jahr abgegeben und diese nun bestätigt. Das Management rechnet mit einem anhaltend anspruchsvollen Umfeld, geprägt von Preisdruck, einer rückläufigen Nachfrage nach 200-Millimeter-Wafern und Effekten aus der Anpassung der Fertigung. Der Umsatz dürfte demnach im mittleren einstelligen Prozentbereich unter dem Vorjahr liegen, die Ebitda-Marge zwischen 20 und 24 Prozent – nach 23,5 Prozent im Vorjahr. An der Börse sorgte die gestrichene Dividende laut Handelsumfeld zwar für Druck auf die Aktie, löste aber keine breitere Verunsicherung im ohnehin schwachen SDax aus.