Mehr Unternehmensgründungen, moderates Ausfallrisiko: OeNB legt neue Zahlen vor

08.10.2026


Österreichs Unternehmenslandschaft ist in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen, während das Ausfallsrisiko insgesamt überschaubar blieb. Laut aktuellen Berechnungen der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) ist der Unternehmensbestand von rund 225.500 Firmen im Jahr 2019 auf etwa 283.000 im Jahr 2025 gestiegen, ein Plus von rund 25 Prozent. Anfang 2026 wurden bereits rund 291.000 Unternehmen gezählt. Damit werden deutlich mehr Firmen gegründet, als durch Marktaustritte oder Insolvenzen verschwinden.

Die OeNB weist darauf hin, dass die Insolvenzquote – abgesehen von den außergewöhnlich niedrigen Werten während der Pandemie – stabil bei rund 1 Prozent liegt. Für 2025 veranschlagen die Ökonomen eine Quote von 1,18 Prozent, für 2026 auf Basis der bislang erfassten Daten 1,08 Prozent. 2019 wurden 2.123 Insolvenzen registriert, was einer Quote von 0,94 Prozent entsprach. 2025 stieg die Zahl der Pleiten auf 3.335 Fälle, ohne dass die Quote im selben Ausmaß anzog, weil parallel die Gesamtzahl der Unternehmen kräftig zunahm.

Mit einem neuen Unternehmensdynamik-Dashboard stellt die Nationalbank Insolvenzen erstmals in den Kontext einer klar definierten Grundgesamtheit von Unternehmen und ergänzt diese um Daten zu Marktein- und -austritten. Das Tool erlaubt Auswertungen ab 2019 nach Branchen und Regionen, bei Insolvenzen sogar bis hinunter auf Bezirksebene. Damit soll die wirtschaftliche Entwicklung differenzierter analysiert werden können, als dies mit der bislang dominierenden Betrachtung bloßer Absolutzahlen möglich war.

OeNB-Chefökonom Wolf Reuter betont, dass eine steigende Zahl an Insolvenzen nicht automatisch auf ein wachsendes Risiko im System hinweist. Ausschlaggebend sei die Relation zum Gesamtbestand. Nach OeNB-Angaben treten in Österreich jedes Jahr rund fünfmal so viele Unternehmen neu in den Markt ein, wie insolvent werden. Diese laufende Erneuerung sei ein zentrales Merkmal einer dynamischen Volkswirtschaft, in der Gründungen, Marktaustritte und Restrukturierungen parallel ablaufen.

Antisemitismus-Debatte nach ZDF-Sendung: Anwalt spricht von „Falschbehauptung des Innenministers“

08.10.2026


Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.

Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.

Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.

Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.