Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz, offene Flanken bei globalen Schocks

27.03.2026


Die Zahl der Arbeitsunfälle in Deutschland sinkt weiter, doch das Sicherheitsgefühl vieler Beschäftigter in Krisenszenarien bleibt verhalten. Nach vorläufigen Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gab es 2025 rund 730.598 meldepflichtige Arbeitsunfälle – etwa 24.000 weniger als im Jahr zuvor. Vor drei Jahrzehnten lag die Zahl noch bei über 1,6 Millionen, vor zehn Jahren bei knapp 870.000. Auch die Zahl der Todesfälle infolge eines Arbeitsunfalls ging zurück: 335 Menschen kamen 2025 ums Leben, zehn weniger als im Vorjahr. Insgesamt sind rund 68 Millionen Menschen in Deutschland gegen Arbeits- und Wegeunfälle, Schulunfälle sowie Berufskrankheiten versichert.

Die DGUV führt die positive Entwicklung vor allem auf verstärkte Prävention zurück: Brandschutzübungen, Erste-Hilfe-Schulungen sowie Notfall- und Krisenpläne sind in vielen Betrieben etabliert. Das DGUV-Barometer „Arbeitswelt 2026“, eine repräsentative Befragung von Erwerbstätigen, zeigt gleichzeitig eine breite inhaltliche Unterstützung für diesen Kurs. 90 Prozent der Befragten stimmen der Aussage zu, dass Prävention Unternehmen stärkt und die Krisenfestigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland erhöht. Besonders hoch ist die Zustimmung zu konkreten Maßnahmen wie der Benennung und Qualifizierung von Ersthelfenden, Brandschutzhelfenden und Sicherheitsbeauftragten.

Gleichzeitig offenbaren die Umfragen spürbare Lücken in der Wahrnehmung der Krisenvorsorge. Laut einer Forsa-Erhebung im Auftrag der DGUV sieht nur rund ein Drittel der Beschäftigten und Führungskräfte ihr Unternehmen bei Störungen der Lieferketten, Gewaltereignissen oder Stromausfällen gut gewappnet. Im DGUV-Barometer geben die Befragten an, ihre Arbeitgeber seien vergleichsweise gut vorbereitet auf Pandemien, Brände und Cyberangriffe. Deutlich seltener gilt dies jedoch für Naturkatastrophen, länger andauernde Stromausfälle oder komplexe Störungen globaler Lieferketten.

Die Unfallversicherung rückt deshalb verstärkt die Krisenresilienz der Betriebe in den Fokus. „Die Welt verändert sich“, sagt DGUV-Hauptgeschäftsführer Stephan Fasshauer. Neben klassischen Gefahren wie Bränden oder unzureichenden Fluchtwegen gehe es zunehmend um die Folgen digitaler Angriffe, externer Schocks und unterbrochener Lieferketten. Vor dem Hintergrund geopolitischer Spannungen und volatiler Energiepreise wächst aus Sicht der DGUV der Handlungsdruck, Verwundbarkeiten zu erkennen und systematisch abzubauen. Während die klassischen Arbeitsschutzkennzahlen weiter rückläufig sind, bleibt die Frage, wie widerstandsfähig Unternehmen in Deutschland gegenüber zukünftigen Krisen tatsächlich aufgestellt sind.

Fast Fashion im Fokus: Bundesregierung verschärft Regeln für Textilhersteller

27.03.2026


Die Bundesregierung will Bekleidungshersteller stärker an den Kosten für Sammlung und Entsorgung von Altkleidern beteiligen und damit den Boom von kurzlebiger Billigmode eindämmen. Bundesumweltminister Carsten Schneider hat Eckpunkte für ein neues Textilgesetz vorgelegt, das die erweiterte Herstellerverantwortung auf Bekleidung, Bekleidungszubehör, Heimtextilien und Schuhe ausdehnt. Ziel ist es, die Entsorgungsstrukturen für Alttextilien finanziell zu stabilisieren und zugleich die Umweltauswirkungen der Fast-Fashion-Industrie zu verringern. Ein konkreter Gesetzentwurf soll zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

Künftig sollen alle Unternehmen, die Kleidung erstmals auf dem deutschen Markt anbieten – darunter auch Importeure –, als Hersteller gelten. Sie müssten sich nach den Plänen Schneiders einer Organisation für Herstellerverantwortung anschließen. Diese Organisationen sollen bundesweit die Sammlung und Verwertung von Alttextilien organisieren und sich über Beiträge der angeschlossenen Hersteller finanzieren. Vorgesehen ist eine verpflichtende Sammelquote von 70 Prozent, bemessen an der Menge der Textilien, die die jeweiligen Hersteller im Vorjahr in Verkehr gebracht haben.

Das System soll Anreize für langlebigere und besser recycelbare Produkte setzen: Umweltfreundlichkeit und Qualität der Waren sollen bei der Berechnung der Herstellerbeiträge berücksichtigt werden. Je hochwertiger, reparierbarer und besser recycelbar ein Produkt ist, desto niedriger soll der Finanzbeitrag ausfallen. Ins Visier nimmt Schneider insbesondere Fast-Fashion-Ware, die nach kurzer Nutzungsdauer in Altkleidercontainern landet, nur begrenzt als Secondhand weiterverwendet werden kann und häufig kaum recycelbar ist. Nach seinen Worten soll insbesondere für massenhafte Wegwerfmode, einschließlich günstiger Importe etwa aus China, stärker zur Kasse gebeten werden.

Umweltverbände begrüßen zwar grundsätzlich den Ansatz, kritisieren die geplanten Regelungen jedoch als nicht weitreichend genug. Die Deutsche Umwelthilfe bemängelt unter anderem, dass klare gesetzliche Mindestkriterien für Umweltfreundlichkeit bislang fehlten und die Lenkungswirkung damit begrenzt bleiben könnte. Auch insgesamt sehen Kritiker in den vorgelegten Eckpunkten eher einen ersten Schritt als einen grundlegenden Kurswechsel in der Branche. Mit dem Gesetz setzt Deutschland zugleich Vorgaben der Europäischen Union zur erweiterten Herstellerverantwortung im Textilsektor um.