
Die Magazin 07 Möbel und Einrichtungen Vertriebsgesellschaft m.b.H., die unter der Marke Interio bekannt ist, hat beim Landesgericht Wiener Neustadt erneut einen Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung gestellt. Der Kreditschutzverband KSV1870 bestätigte den Schritt am Montag. Das Unternehmen meldete Schulden in Höhe von 6,8 Millionen Euro an, wobei 69 Gläubiger betroffen sind. Interio beschäftigt 37 Mitarbeiter, deren Gehälter seit Februar offen sind.
Es handelt sich nicht um die erste Insolvenz des Möbelhändlers mit Hauptsitz in Vösendorf und Filialen in Wien, Linz und Graz. Bereits 2024 wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet, das einen Sanierungsplan mit einer Quote von 20 Prozent für die Gläubiger vorsah. Die letzte Teilquote dieses Plans in Höhe von fünf Prozent wäre im März fällig gewesen. Das Unternehmen gibt an, diese aufgrund gestiegener Energie-, Personal- und Mietkosten sowie rückläufiger Umsatzzahlen nicht bezahlen zu können.
Neben diesen Altlasten belasten die Kostensteigerungen für Personal, Miete und Energie das Budget des Unternehmens. Creditreform merkte an, dass diese Faktoren zur erneuten finanziellen Not beigetragen haben. Interio bietet seinen Gläubigern nun erneut eine Sanierungsplanquote von 20 Prozent an, die innerhalb von zwei Jahren aus dem Fortbetrieb des Unternehmens finanziert werden soll. Alexander Greifeneder vom KSV1870 erklärte, dass die Schuldnerin eine Fortführung und Sanierung ihres Unternehmens anstrebt.
Ob der Sanierungsplan realistisch ist, wird nun ein Insolvenzverwalter prüfen. Der Kreditschutzverband rechnet mit einer zeitnahen Eröffnung des Verfahrens. Trotz der erneuten Pleite plant Interio, den Betrieb weiterzuführen, wobei die Fortsetzung des Geschäftsbetriebs entscheidend für die Finanzierung der angebotenen Quote sein soll. Die Entwicklung unterstreicht die anhaltenden Herausforderungen im Einzelhandel, insbesondere durch steigende Betriebskosten und Umsatzrückgänge.

Die anstehenden Kommunalwahlen in Hessen und Bayern gelten weit über die Grenzen der Gemeinden hinaus als wichtiger Stimmungstest für die Landes- und Bundesparteien. In Hessen richtet sich die Aufmerksamkeit insbesondere auf die Grünen. Nach 18,4 Prozent bei der Kommunalwahl vor fünf Jahren lagen sie im Februar im „Hessentrend“ von Infratest dimap für den Hessischen Rundfunk nur noch bei 14 Prozent. Ob sich dieser Rückgang in den kommunalen Ergebnissen widerspiegelt oder die Partei an frühere Erfolge anknüpfen kann, dürfte bundesweit genau verfolgt werden. Die Resultate werden auf Basis offizieller Zahlen der Städte und Gemeinden in interaktiven Live-Karten aufbereitet, wobei Qualität der Datenerfassung Vorrang vor Geschwindigkeit hat.
In Bayern steht bei der landesweiten Kommunalwahl am 8. März vor allem die CSU unter Beobachtung. Die Partei von Ministerpräsident Markus Söder tritt in einem besonders umfangreichen Urnengang an: Bayernweit werden in Stadträten, Gemeinderäten und Kreistagen rund 37.300 Mandate neu vergeben, insgesamt sollen laut Statistischem Landesamt etwa 39.300 Mandatsträger bestimmt werden. Gleichzeitig werden in 22 von 25 kreisfreien Städten neue Oberbürgermeister gewählt, in 62 von 71 Landkreisen neue Landräte, und in 1.898 von 2.031 kreisangehörigen Gemeinden neue erste Bürgermeister oder Oberbürgermeister. Erste Ergebnisse sollen kurz nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr in Live-Karten abrufbar sein.
Besonderes Augenmerk gilt innerhalb Bayerns der Landeshauptstadt München. Dort bewirbt sich der 67-jährige Dieter Reiter (SPD) um eine dritte Amtszeit als Oberbürgermeister. Zu seinen wichtigsten Herausforderern zählen Clemens Baumgärtner (CSU) und der 35-jährige Dominik Krause (Grüne. Die SPD rechnet mit einer Wiederwahl Reiters, dennoch ist eine Stichwahl am 22. März einkalkuliert, falls kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht. Die kommunalen Personenvoten in München und anderen größeren Städten werden von den Parteien als Indikator dafür gelesen, wie ihre Marken in urbanen Milieus verankert sind.
In beiden Bundesländern spielt auch das Wahlalter eine Rolle in der politischen Debatte. Sowohl Hessen als auch Bayern halten an der Volljährigkeit als Grenze für das aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen fest; wählen darf man dort ab 18 Jahren. Damit unterscheiden sie sich von elf anderen Bundesländern, in denen bereits 16- und 17-Jährige kommunal wählen können. In Hessen konnten diese zwar zur Europawahl im Juni 2024 ausnahmsweise teilnehmen, bei Kommunalwahlen bleibt das Wahlrecht jedoch auf Volljährige beschränkt. Vor diesem Hintergrund werden die kommunalen Ergebnisse in Hessen und Bayern nicht nur als Momentaufnahme der Parteistärken gewertet, sondern auch als Ausgangspunkt für weitere Diskussionen über Beteiligung, Wahlrecht und die Rolle der Kommunalpolitik im föderalen Gefüge.