
Die Lufthansa-Tochter Austrian Airlines (AUA) hat für das Geschäftsjahr 2025 einen operativen Gewinn von 84 Millionen Euro erzielt, was einer Steigerung von 11 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Der Umsatz stieg um drei Prozent auf rund 2,5 Milliarden Euro, ebenso wie die Zahl der beförderten Fluggäste. AUA-Chefin Annette Mann zeigte sich mit dem soliden Ergebnis, das einer Marge von 3,2 Prozent entspricht, dennoch nicht zufrieden. Sie verwies darauf, dass die Airline damit etwa 50 Prozent unter dem Durchschnitt europäischer Wettbewerber liege.
Die Luftfahrtbranche befindet sich laut Mann in einer geopolitisch anspruchsvollen Zeit. Die Entwicklungen im Nahen und Mittleren Osten machen Prognosen für das laufende Jahr 2026 schwierig. Die AUA hat im Auftrag des österreichischen Außenministeriums bereits 400 Österreicher aus der Krisenregion mittels Sonderflügen repatriiert. Etwa 200 weitere Passagiere befinden sich noch in Dubai, wo die Flüge der AUA vorerst bis zum 10. März ausgesetzt sind.
Trotz der Krise verzeichnet die AUA eine steigende Nachfrage auf bestimmten Strecken. Da arabische Fluggesellschaften ausfallen, hat die Airline die Flugfrequenzen von Wien nach Bangkok erhöht, da Urlauber nicht mehr in den Golfstaaten umsteigen können. Die Flüge nach Asien bleiben im Programm und werden nördlich über Aserbaidschan oder südlich über Saudi-Arabien umgeleitet, um den Krisenherd zu umfliegen.
Wirtschaftlich spürbar sind auch Turbulenzen an den Rohstoffmärkten. Die Preise für die Raffinierung von Rohöl zu Kerosin haben sich kurzfristig vervierfacht. Die AUA ist im Verbund mit der Lufthansa-Gruppe jedoch zu 80 Prozent gegen steigende Rohölpreise für das Jahr 2026 abgesichert. Ob sich höhere Kerosinkosten in Ticketpreisen niederschlagen, hänge von der Nachfrage ab. Für das laufende Jahr kündigte CEO Mann trotz der Herausforderungen durch den Iran-Krieg eine deutliche Ergebnisverbesserung an. Zudem plant die Airline für 2027, ihr 70. Gründungsjahr, die Vorstellung neuer Uniformen.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.