Koalitionsfahrplan steht: Grüne und CDU bereiten Vertrag für die nächsten fünf Jahre vor

14.04.2026


In Baden-Württemberg haben sich Grüne und CDU nach wochenlangen Sondierungen auf die Aufnahme formeller Koalitionsverhandlungen verständigt. Aus Parteikreisen verlautete, die Spitzen beider Parteien hätten nach mehreren Runden vertraulicher Gespräche den Durchbruch erzielt. Zuvor hatte der Südwestrundfunk über die Einigung berichtet. Die beiden Parteien regieren das Land bereits seit 2016 gemeinsam und bereiten nun die Neuauflage ihres Bündnisses vor.

Bei der Landtagswahl am 8. März waren die Grünen mit 30,2 Prozent knapp vor der CDU mit 29,7 Prozent gelandet. Im neuen Landtag verfügen beide Parteien dennoch jeweils über 56 Mandate – eine seltene Pattsituation, die die Spielräume für alternative Mehrheiten erheblich einschränkt. Eine Fortsetzung der grün-schwarzen Koalition gilt deshalb derzeit als einzige realistische Option für die Regierungsbildung. Eine Zusammenarbeit mit der AfD schließen die übrigen im Landtag vertretenen Parteien aus.

Die Sondierungsgespräche hatten sich zuletzt in die Länge gezogen. Nach der vierten offiziellen Runde stagnierten die Beratungen, während in Medienberichten von Auseinandersetzungen über die künftige Machtverteilung die Rede war. Im Raum standen Fragen nach der Zahl und dem Zuschnitt der Ministerien sowie der Besetzung zentraler Posten. Solche Personal- und Zuschnittsfragen werden traditionell erst in den nun folgenden Koalitionsverhandlungen verbindlich geregelt, die in der Regel von Fachpolitikern in themenspezifischen Arbeitsgruppen geführt werden.

Formell muss vor dem Start der Verhandlungen noch die CDU-Landesspitze grünes Licht geben. Parteichef Manuel Hagel hat angekündigt, die Entscheidung über die Aufnahme von Koalitionsgesprächen im Landesvorstand gemeinsam zu treffen. Der daraus hervorgehende Koalitionsvertrag soll detailliert festlegen, welche Projekte die Partner in den kommenden fünf Jahren umsetzen wollen. Verfassungsrechtlich besteht kein unmittelbarer Zeitdruck: Spätestens drei Monate nach der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags, die für den 12. Mai vorgesehen ist, muss eine Regierung gebildet und bestätigt sein. In der Vergangenheit verlief die Regierungsbildung im Südwesten allerdings meist schneller.

Von Braunschweig bis München: Die juristische Bilanz des VW-Dieselskandals

14.04.2026


Mehr als zehn Jahre nach Bekanntwerden der Manipulationen an Diesel-Fahrzeugen von Volkswagen geht die strafrechtliche Aufarbeitung in eine weitere Runde. Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt ein dritter großer Betrugsprozess im Zusammenhang mit der sogenannten Abschaltsoftware. Angeklagt sind fünf zum Teil ehemalige Mitarbeiter des Konzerns und eines Zulieferers. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug vor; im Falle einer Verurteilung drohen mehrjährige Haftstrafen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Im Mittelpunkt steht erneut die Software, mit der Millionen Fahrzeuge der VW-Marken auf Prüfständen bessere Abgaswerte erreichten als im regulären Straßenbetrieb. Nach Auffassung der Ermittler entstand den Käufern dadurch ein Milliardenschaden. Die nun angeklagten Beschuldigten sollen zwischen November 2006 und September 2015 in unterschiedlichen Zeiträumen an Entwicklung und Implementierung der Funktion beteiligt gewesen sein oder sie unterstützt haben. Ziel sei es gewesen, Volkswagen hohe Gewinne zu sichern und darüber mittelbar von Gehalts- und Bonuszahlungen zu profitieren.

Der neue Prozess fügt sich ein in eine Serie von Verfahren, mit denen deutsche Gerichte den Dieselskandal juristisch aufarbeiten. Bereits im Mai 2025 endete nach mehreren Jahren Verhandlung der erste große Betrugsprozess in Braunschweig mit Urteilen gegen vier Angeklagte: Zwei erhielten Haftstrafen, zwei Bewährungsstrafen. Die Verurteilten sehen sich als Bauernopfer und haben Revision eingelegt; eine Entscheidung darüber steht aus, der tatsächliche Haftantritt dürfte sich entsprechend verzögern. Ein zweites Verfahren gegen fünf teils ehemalige Führungskräfte des Konzerns läuft seit November 2025, den vier Männern und einer Frau werden unter anderem Betrug, Steuerhinterziehung und strafbare Werbung vorgeworfen. Für diesen Prozess sind Termine bis mindestens Ende 2026 angesetzt.

Prominent, aber derzeit ruhend, bleibt das Verfahren gegen den früheren Vorstandschef Martin Winterkorn. Er war im ersten Braunschweiger Prozess zunächst Mitangeklagter, sein Verfahren wurde jedoch aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und wegen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig eingestellt. Winterkorn hatte vor Gericht strafrechtliche Verantwortung zurückgewiesen. Ein rechtskräftiges Urteil im Kontext der Dieselaffäre liegt hingegen aus München vor: Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wurde dort zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie zur Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Parallel dazu hatte VW in den USA, wo der Skandal 2015 durch eine Mitteilung der Umweltbehörde EPA öffentlich geworden war, bereits mehr als 20 Milliarden Dollar an Strafen und Entschädigungen gezahlt; frühere Mitarbeiter wurden dort zu langen Freiheitsstrafen verurteilt.