Hotelprojekt Mandarin Oriental Wien: Generalunternehmerin fällt aus

01.04.2026


Der Umbau des früheren Handelsgerichts in der Wiener Riemergasse zu einem Fünfsternehotel belastet nun auch die Insolvenzgerichte. Über das Vermögen der hagenauer Austria GmbH & Co KG sowie der hagenauer Austria GmbH wurden am Handelsgericht Wien zwei Konkursverfahren eröffnet. Die Unternehmen fungierten als General- bzw. Totalunternehmerinnen für das Projekt „Hotel Riemergasse RG7“, besser bekannt als „Mandarin Oriental Wien“. Laut den Gläubigerschützern KSV1870, Creditreform und AKV sind insbesondere ein Konflikt mit der Auftraggeberin und auslaufende Finanzierungen für die Pleite ausschlaggebend.

Den Angaben zufolge verweigerte die Auftraggeberin seit Jänner 2026 Zahlungen, was zu einem akuten Liquiditätsengpass führte. Gleichzeitig fiel die Finanzierung durch die deutsche Muttergesellschaft Hagenauer GmbH weg, für die ein Schutzschirmverfahren beantragt wurde. Zudem berichten die Gläubigerschützer von „massiven Leistungsstörungen“ beziehungsweise erheblichen Problemen bei der Leistungserbringung. In Summe werden die Passiva der Projektgesellschaft mit fast 19 Mio. Euro beziffert; den Verbindlichkeiten stehen laut Unterlagen Aktiva von rund 21,3 Mio. Euro gegenüber, womit bilanziell keine rechnerische Überschuldung, wohl aber ein gravierendes Liquiditätsproblem vorliegt.

Von der Insolvenz der hagenauer Austria GmbH & Co KG sind sechs Mitarbeiter sowie rund 80 Gläubiger betroffen. Die parallel insolvente hagenauer Austria GmbH fungiert als reine Haftungs- bzw. Arbeitsgesellschaft ohne nennenswertes eigenes Vermögen; hier ist lediglich ein Bankguthaben von etwa 75.000 Euro bekannt, Mitarbeiter werden in dieser Einheit nicht beschäftigt. Aufgrund der gesetzlichen Solidarhaftung der Komplementärgesellschaft rechnet der KSV1870 jedoch mit Verbindlichkeiten in einem ähnlich hohen Ausmaß wie bei der Projektgesellschaft. Eine Fortführung der Unternehmen ist derzeit nicht vorgesehen; zu Masseverwaltern wurden Stephan Riel und Clemens Richter bestellt.

Der laufende Hotelbetrieb ist nach Aussagen des Betreibers von den nun eröffneten Verfahren nicht betroffen. Das Mandarin Oriental Wien sei seit der Eröffnung im Dezember 2025 „erfolgreich in Betrieb“ und begrüße weiterhin Gäste aus aller Welt, teilte das Unternehmen mit. Das Haus werde unabhängig von der insolventen Projektgesellschaft geführt und bleibe uneingeschränkt geöffnet. Wie sich die Insolvenz der Generalunternehmerin auf noch ausstehende Bau- oder Adaptierungsarbeiten, die Fertigstellung einzelner Bereiche und die beteiligten Gläubiger im Detail auswirken wird, ist Gegenstand der weiteren Abwicklung im Konkursverfahren.

Copyright-Konflikt um KI: Kokosnuss-Verlag klagt gegen OpenAI in München

01.04.2026


Penguin Random House hat in Deutschland Klage gegen OpenAI eingereicht und wirft dem US-KI-Entwickler Urheberrechtsverletzungen an der erfolgreichen Kinderbuchreihe „Der kleine Drache Kokosnuss“ vor. Im Zentrum des Falls steht nach Verlagsangaben das Verhalten von ChatGPT: Schon mit einfachen Anfragen solle der Chatbot erkennbare Passagen aus den Büchern des Autors und Illustrators Ingo Siegner wiedergeben und zudem Illustrationen erzeugen, die der bekannten Drachenfigur Coco „zum Verwechseln ähnlich“ seien.

Die Klage wurde am 27. März beim Landgericht München gegen OpenAI Ireland Limited, den europäischen Anbieter von ChatGPT, eingereicht. Penguin Random House sieht darin nicht nur eine unerlaubte Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Inhalte, sondern auch Hinweise darauf, dass die Werke Siegners ohne Zustimmung zum Training des KI-Systems genutzt und im Modell dauerhaft „memorisert“ worden seien. Dies sei einer Speicherung gleichzusetzen, aus der heraus das System Inhalte auf Anfrage weiterverbreiten könne.

Nach Angaben des Verlags geht ChatGPT über das Zitieren einzelner Textstellen hinaus und schlage eigeninitiativ die Erstellung druckfertiger Manuskripte vor – inklusive Buchtitel, Coverentwürfen, Klappentexten und Anleitungen zur Veröffentlichung auf Selfpublishing-Plattformen. Penguin Random House sieht dadurch sowohl die Urheberrechte Siegners als auch die eigenen exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte verletzt. Eine zuvor an OpenAI gerichtete Aufforderung zur Unterlassung und Auskunft blieb demnach unbeantwortet, woraufhin der Verlag den Rechtsweg wählte.

OpenAI erklärte, man prüfe die Vorwürfe und respektiere die Rechte von Autoren und Rechteinhabern. Das Unternehmen befinde sich weltweit in Gesprächen mit Verlagen, um Modelle der Zusammenarbeit zu entwickeln, von denen beide Seiten profitieren könnten. Penguin Random House betonte zugleich, man stehe KI-Technologien grundsätzlich offen gegenüber, die Bewahrung und Durchsetzung geistigen Eigentums habe aber auch im Zeitalter künstlicher Intelligenz oberste Priorität. Das Münchner Verfahren dürfte damit über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die rechtlichen Grenzen beim Einsatz urheberrechtlich geschützter Werke im Training von KI-Systemen erlangen.