
Die FIT GROUP AG, ein wachstumsorientiertes Unternehmen mit Fokus auf den Vertrieb hochwertiger Nahrungsergänzungs- und Health-Produkte, hat die Einzelheiten für ihren geplanten Börsengang festgelegt. Das Unternehmen mit Sitz in Schüttorf, Deutschland, gab am 11. März 2026 die konkreten Konditionen für den Schritt an die Börse bekannt.
Das Angebot umfasst 190.000 neue, auf den Namen lautende Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von je 0,08 Euro. Diese Aktien gewähren eine volle Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2025. Der festgelegte Angebotspreis beträgt 10,55 Euro je Aktie, was das Unternehmen mit rund 15 Millionen Euro bewertet. Die Mindestzeichnung pro Anleger wurde auf zehn Aktien festgesetzt.
Der Zeichnungszeitraum für den Börsengang erstreckt sich vom 12. März bis zum 27. März 2026. Interessierte Investoren können an dem Angebot durch Übersendung eines Zeichnungsscheins an die FIT GROUP teilnehmen, wobei Anfragen über die Plattform https://platform.nuways-ag.com/ipo/fitgroup-ag gestellt werden können. Das Angebot besteht aus einem öffentlichen Angebot in Deutschland sowie einer Privatplatzierung in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb Deutschlands und der Vereinigten Staaten.
Nach Abschluss des Angebots und der Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister plant die FIT GROUP AG die Einbeziehung ihrer Aktien in den Freiverkehr an der Wiener Börse, konkret im Marktsegment "direct market plus" des Vienna MTF. Die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt unter Ausschluss des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre und soll das Grundkapital um bis zu 15.200 Euro auf bis zu 128.920 Euro erhöhen.

Die anstehenden Kommunalwahlen in Hessen und Bayern gelten weit über die Grenzen der Gemeinden hinaus als wichtiger Stimmungstest für die Landes- und Bundesparteien. In Hessen richtet sich die Aufmerksamkeit insbesondere auf die Grünen. Nach 18,4 Prozent bei der Kommunalwahl vor fünf Jahren lagen sie im Februar im „Hessentrend“ von Infratest dimap für den Hessischen Rundfunk nur noch bei 14 Prozent. Ob sich dieser Rückgang in den kommunalen Ergebnissen widerspiegelt oder die Partei an frühere Erfolge anknüpfen kann, dürfte bundesweit genau verfolgt werden. Die Resultate werden auf Basis offizieller Zahlen der Städte und Gemeinden in interaktiven Live-Karten aufbereitet, wobei Qualität der Datenerfassung Vorrang vor Geschwindigkeit hat.
In Bayern steht bei der landesweiten Kommunalwahl am 8. März vor allem die CSU unter Beobachtung. Die Partei von Ministerpräsident Markus Söder tritt in einem besonders umfangreichen Urnengang an: Bayernweit werden in Stadträten, Gemeinderäten und Kreistagen rund 37.300 Mandate neu vergeben, insgesamt sollen laut Statistischem Landesamt etwa 39.300 Mandatsträger bestimmt werden. Gleichzeitig werden in 22 von 25 kreisfreien Städten neue Oberbürgermeister gewählt, in 62 von 71 Landkreisen neue Landräte, und in 1.898 von 2.031 kreisangehörigen Gemeinden neue erste Bürgermeister oder Oberbürgermeister. Erste Ergebnisse sollen kurz nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr in Live-Karten abrufbar sein.
Besonderes Augenmerk gilt innerhalb Bayerns der Landeshauptstadt München. Dort bewirbt sich der 67-jährige Dieter Reiter (SPD) um eine dritte Amtszeit als Oberbürgermeister. Zu seinen wichtigsten Herausforderern zählen Clemens Baumgärtner (CSU) und der 35-jährige Dominik Krause (Grüne. Die SPD rechnet mit einer Wiederwahl Reiters, dennoch ist eine Stichwahl am 22. März einkalkuliert, falls kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht. Die kommunalen Personenvoten in München und anderen größeren Städten werden von den Parteien als Indikator dafür gelesen, wie ihre Marken in urbanen Milieus verankert sind.
In beiden Bundesländern spielt auch das Wahlalter eine Rolle in der politischen Debatte. Sowohl Hessen als auch Bayern halten an der Volljährigkeit als Grenze für das aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen fest; wählen darf man dort ab 18 Jahren. Damit unterscheiden sie sich von elf anderen Bundesländern, in denen bereits 16- und 17-Jährige kommunal wählen können. In Hessen konnten diese zwar zur Europawahl im Juni 2024 ausnahmsweise teilnehmen, bei Kommunalwahlen bleibt das Wahlrecht jedoch auf Volljährige beschränkt. Vor diesem Hintergrund werden die kommunalen Ergebnisse in Hessen und Bayern nicht nur als Momentaufnahme der Parteistärken gewertet, sondern auch als Ausgangspunkt für weitere Diskussionen über Beteiligung, Wahlrecht und die Rolle der Kommunalpolitik im föderalen Gefüge.