Haseloff über AfD-Umfragen: Wirtschaft und Migration treiben die Unzufriedenheit

15.03.2026


Wenige Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat der frühere Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ eindringlich vor den Folgen eines starken AfD-Ergebnisses gewarnt. Mit Blick auf die Abstimmung am 6. September sagte der 71-Jährige: „Es geht um alles. Es geht um dieses Land, unser Land, unsere Demokratie – oder ein anderes Land.“ Aktuelle Umfragen sehen die AfD in Sachsen-Anhalt bei bis zu 39 Prozent und damit als mögliche stärkste Kraft. Haseloff kandidiert nicht erneut; er hatte seine Amtsgeschäfte Ende Januar an den bisherigen Wirtschaftsminister Sven Schulze (CDU) übergeben.

Trotz der hohen Werte für die AfD zeigte sich Haseloff überzeugt, dass die Partei keine eigene Regierungsmehrheit erreichen werde. „Ich bin mir ziemlich sicher, dass in diesem Lande keine absolute Mehrheit für die AfD hinzubekommen ist“, sagte er. Die aktuellen Umfrageergebnisse führt der CDU-Politiker vor allem auf zwei Faktoren zurück: die wirtschaftliche Entwicklung sowie die Debatten rund um Migration. Diese beiden Themenfelder seien aus seiner Sicht entscheidend für die Stimmungslage im Land und trieben den Zuspruch zur AfD.

Im Gespräch mit Moderator Markus Lanz kritisierte Haseloff insbesondere den Einfluss, den die AfD bereits heute auf die Regierungsbildung in den Ländern habe. „Die AfD bestimmt – bis auf Schleswig-Holstein – in allen Parlamenten, wer regieren kann! Das kann doch nicht sein, dass diese Partei alle Konstellationen in dieser Bundesrepublik Deutschland auf Länder- und auf der Bundesebene bestimmt! Wo sind wir denn hingekommen?“, sagte er. Lanz entgegnete darauf trocken: „Herr Haseloff, man nennt das Demokratie.“ Haseloff beharrte gleichwohl auf seiner Sicht, wonach die etablierten Parteien stärker eigene Lösungsangebote machen müssten.

Als politische Konsequenz forderte der Ex-Ministerpräsident, die in der Bevölkerung besonders präsenten Themen nicht der AfD zu überlassen. „Deswegen müssen wir denen die Themen wegnehmen und die Themen lösen!“, sagte Haseloff. Eine explizite Aussage zu möglichen Koalitionen nach der Wahl in Magdeburg vermied er, machte aber deutlich, dass sein „erstes Ziel“ sei, eine Regierungsbeteiligung der AfD und eine absolute Mehrheit der Partei zu verhindern. In der Runde, zu der auch Journalistin Anne Hähnig („Zeit“) und Wirtschaftsexpertin Ulrike Herrmann gehörten, spannte Haseloff den Bogen bis zur Weimarer Republik und zeichnete die Lage in Sachsen-Anhalt als Testfall dafür, wie stabil das politische System mit einem anhaltend starken AfD-Einfluss umgehen kann.

Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.