Goldreserven: Bundesbank verzeichnet Milliardenplus durch Preisrally

10.03.2026


Die deutschen Goldreserven haben im vergangenen Jahr einen bemerkenswerten Wertzuwachs verzeichnet. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrem jüngst veröffentlichten Geschäftsbericht mitteilte, stieg der Gesamtwert aller Goldbestände bis Ende 2025 auf 395,2 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr, als der Wert bei etwas mehr als 270 Milliarden Euro lag, entspricht dies einem Plus von rund 125 Milliarden Euro.

Hauptgrund für diese deutliche Aufwertung ist ein starker Anstieg des Goldpreises auf dem Weltmarkt. An der Londoner Börse wurde eine Feinunze Gold (etwa 31,1 Gramm) Anfang 2025 noch zu etwa 2.600 Dollar gehandelt. Bis zum Jahresende war die Notierung auf etwa 4.300 Dollar gestiegen, zuletzt lag der Preis bei knapp 5.200 Dollar. Diese Preisrally hat die Bilanz der Notenbank erheblich gestärkt.

Die Goldbestände der Bundesbank belaufen sich auf 3.350 Tonnen und sind damit die zweitgrößten weltweit nach denen der USA. Der größte Teil davon, 1.710 Tonnen, wird in Frankfurt gelagert. Die Bestände in New York blieben mit 1.236 Tonnen unverändert, während die in London verwahrten Reserven um etwa eine Tonne auf 404 Tonnen gesunken sind. Insgesamt verringerte sich der Goldbestand im vergangenen Jahr um 1,26 Tonnen, die für die Prägung von Goldmünzen genutzt wurden.

Die Diskussion um die Sicherheit der im Ausland gelagerten deutschen Goldreserven, insbesondere in den USA, hat in jüngster Zeit an Bedeutung gewonnen. Auslöser war der aggressive Kurs von Donald Trump im Grönland-Konflikt zu Jahresbeginn, der Fragen nach der Sicherheit der deutschen Bestände in New York aufwarf. Bundesbank-Präsident Joachim Nagel erteilte Forderungen, die Goldreserven nach Deutschland zurückzuholen, jedoch eine Absage. Die Debatte über die Lagerung der deutschen Goldreserven im Ausland dürfte jedoch weiterhin Thema bleiben.

Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.