
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sieht die Demokratie in Deutschland so stark unter Druck wie seit Jahrzehnten nicht mehr. In einem Gastbeitrag für das Redaktionsnetzwerk Deutschland warnt das Staatsoberhaupt vor einer doppelten Bedrohung: Zum einen gefährdeten „Verächter der Demokratie im Innern“ die freiheitliche Ordnung, zum anderen setzten „imperiale Großmächte von außen“ die bestehenden Strukturen unter Druck. Die Antwort darauf müsse Selbstbehauptung sein, betont Steinmeier – die Bürgerinnen und Bürger seien aufgerufen, Freiheit und Demokratie aktiv zu schützen und zu verteidigen.
Anlass der Mahnung ist der erstmals begangene „Tag der Demokratiegeschichte“, der künftig jedes Jahr am 18. März an Meilensteine der deutschen Demokratie erinnern soll. Steinmeier verweist auf historische Wegmarken wie die erste Ausrufung einer Republik 1793 in Mainz, die März-Revolution von 1848 sowie die erste freie Volkskammerwahl in der DDR im Jahr 1990. Die heutige Bundesrepublik sei das Ergebnis von Generationen, „die für Freiheit und Demokratie gekämpft und gelitten haben“ – dieses Deutschland dürfe nicht preisgegeben werden, schreibt der Bundespräsident.
Besonders deutlich wendet sich Steinmeier gegen Versuche, demokratische Symbole umzudeuten. Wenn Extremisten „Wir sind das Volk“ skandierten oder mit schwarz-rot-goldenen Fahnen aufträten, dürfe man ihnen die Deutungshoheit nicht überlassen. Schwarz-Rot-Gold stünden für die freiheitliche Demokratie und die europäische Völkerfreundschaft, nicht für nationalistische oder autoritäre Ideologien. In einer liberalen Demokratie müsse die Bevölkerung vielfältig und „ganz verschieden“ sein, hält Steinmeier fest – dieser Pluralismus sei Teil des Erbes, das es zu bewahren gelte.
Der „Tag der Demokratiegeschichte“ wird in diesem Jahr vom 18. bis 22. März bundesweit mit verschiedenen Veranstaltungen begangen. Steinmeiers Appell fällt in eine Zeit, in der demokratische Institutionen weltweit unter Druck stehen. Mit dem neuen Gedenktag soll die lange Tradition demokratischer Bewegungen in Deutschland stärker ins öffentliche Bewusstsein rücken – und zugleich daran erinnern, dass die Stabilität der Demokratie nicht selbstverständlich ist, sondern immer wieder neu verteidigt werden muss.

Wegen eines Warnstreiks stellt der Flughafen Berlin Brandenburg an diesem Mittwoch den Betrieb vollständig ein. Insgesamt 445 Starts und Landungen sind nach Angaben des Airports gestrichen, Zehntausende Passagiere aus Berlin und den umliegenden Bundesländern müssen ihre Reisepläne neu ordnen. Für sie stehen grundsätzlich zwei Wege offen: eine kostenlose Umbuchung auf eine Ersatzverbindung oder die vollständige Erstattung des Ticketpreises.
Die Rechtslage bei kurzfristigen Flugabsagen ist in der EU klar definiert. Bei Abflügen aus einem EU-Staat haben Fluggäste einen Anspruch auf kostenlose Ersatzbeförderung. Airlines müssen Reisende auf den frühestmöglichen alternativen Flug umbuchen – notfalls auch bei Konkurrenzgesellschaften, wenn diese deutlich früher starten als die eigenen Verbindungen. Verbraucherexperten raten in vielen Fällen zur Umbuchung: Wer sich den Ticketpreis auszahlen lässt und anschließend selbst kurzfristig Ersatzflüge bucht, zahlt häufig deutlich mehr als den ursprünglich vereinbarten Preis.
Bietet eine Fluggesellschaft nicht von sich aus eine Alternative an, können Passagiere der Airline eine Frist setzen und danach selbst Ersatzverbindungen organisieren. Die dadurch entstehenden Kosten lassen sich im Anschluss von der ursprünglichen Airline zurückfordern. Auf innerdeutschen Strecken sind Bahntickets eine gängige Alternative: Viele Gesellschaften stellen ihren Kunden bei Flugausfall Fahrkarten für die Schiene aus. Macht eine Umbuchung für Reisende keinen Sinn, etwa weil der Anlass der Reise entfällt, können sie den vollen Ticketpreis zurückverlangen. Laut Verbraucherzentralen muss die Erstattung innerhalb von sieben Tagen erfolgen; Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden.
Ob Fluggästen zusätzlich eine pauschale Entschädigung von 250 bis 600 Euro nach EU-Recht zusteht, hängt davon ab, ob die Ursache der Störung im Einflussbereich der Airline liegt. Typischerweise ist das bei Streiks des eigenen Personals wie Piloten der Fall. Am BER ist die Lage anders gelagert: Den Betrieb hat die Flughafengesellschaft eingestellt, weil unter anderem Mitarbeitende der Feuerwehr und der Verkehrsleitung zum Ausstand aufgerufen sind. Das gilt als außergewöhnlicher Umstand, der außerhalb der Kontrolle der Airlines liegt. Diese dürften entsprechende Entschädigungsforderungen voraussichtlich mit Verweis auf diese Sondersituation zurückweisen.
Der Flughafen verweist betroffene Reisende auf seine Website und rät, sich direkt an die jeweilige Airline oder – bei Pauschalreisen – an den Reiseveranstalter zu wenden. Dort können Umbuchungen und alternative Reisemöglichkeiten geklärt werden. Der Airport stellt zudem eine Kontaktliste der Fluggesellschaften bereit, um den Informationsfluss inmitten des großflächigen Stillstands zu erleichtern.