
Die Alzchem Group AG setzt ihr laufendes Aktienrückkaufprogramm rund um die diesjährige Hauptversammlung vorübergehend aus, während die Deutsche Beteiligungs AG (DBAG) ihren Rückkauf eigener Aktien planmäßig fortführt. Damit zeigen zwei SDAX-notierte Gesellschaften unterschiedliche Taktungen im Management ihrer Kapitalmarktprogramme – beide gestützt auf den regulatorischen Rahmen der EU-Marktmissbrauchsverordnung.
Alzchem unterbricht das mit Ad-hoc-Mitteilung vom 15. Dezember 2025 angekündigte Rückkaufprogramm in der Zeit vom 30. April bis einschließlich 8. Mai 2026. Grund ist die ordentliche Hauptversammlung am 5. Mai 2026. Das Unternehmen mit Sitz in Trostberg will mit der Pause sicherstellen, dass eine von der Hauptversammlung 2026 möglicherweise beschlossene Dividendenzahlung zuverlässig abgewickelt werden kann. Die zeitweilige Unterbrechung erfolgt im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052, die unter anderem Safe-Harbour-Regeln für Aktienrückkäufe definieren.
Die Deutsche Beteiligungs AG verfolgt derweil eine andere Phase ihres Programms. Das Frankfurter Private-Equity-Haus hat im Zeitraum vom 6. bis einschließlich 10. April 2026 insgesamt 20.000 eigene Aktien über die Börse erworben. Grundlage ist ein laufendes Aktienrückkaufprogramm, das am 26. Februar 2025 bekannt gemacht und mit Mitteilung vom 2. März 2026 bis spätestens 31. Juli 2026 verlängert wurde. Seit dem Start des Programms am 3. März 2025 hat die Gesellschaft damit insgesamt 693.800 Aktien zurückgekauft. Die Transaktionen werden ausschließlich über ein von der DBAG beauftragtes Kreditinstitut abgewickelt; detaillierte Angaben veröffentlicht die Gesellschaft auf ihrer Investor-Relations-Seite.
Beide Maßnahmen verdeutlichen, wie Emittenten ihre Spielräume innerhalb der europäischen Regulierung nutzen, um Aktienrückkäufe mit anderen Kapitalmarktentscheidungen zu verzahnen. Während Alzchem den Fokus kurzfristig auf eine reibungslose Dividendenabwicklung rund um die Hauptversammlung legt, setzt die Deutsche Beteiligungs AG ihre Rückkäufe im Rahmen des bis Ende Juli 2026 laufenden Programms fort und erhöht damit kontinuierlich den Bestand eigener Aktien.

Im hessischen Wirtschaftsministerium steht ein personeller Einschnitt an: Ressortchef Kaweh Mansoori (SPD) hat Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) darum gebeten, seinen Staatssekretär Umut Sönmez mit sofortiger Wirkung aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen. Das teilte das Ministerium am Montag mit. Offiziell nannte eine Sprecherin keine Gründe für den Schritt, sprach aber von einer Entscheidung, die rasch umgesetzt werden solle. Nach Angaben der Staatskanzlei ist für die formale Entlassung noch ein Kabinettsbeschluss erforderlich.
Hintergrund der Personalentscheidung sind Vorwürfe sexueller Belästigung gegen den 43-jährigen SPD-Politiker. Einem früheren Bericht des Hessischen Rundfunks zufolge läuft im Wirtschaftsministerium eine interne Untersuchung zu Vorkommnissen bei einer Fastnachtsfeier für Beschäftigte des Hauses. Bei der Veranstaltung soll es demnach zu einer sexuellen Belästigung gekommen sein. Sönmez soll laut dem Bericht eine Mitarbeiterin wiederholt angefasst, sie zum Tanzen gedrängt und unangemessen eng mit ihr getanzt haben. Die Betroffene habe sich anschließend offiziell im Ministerium beschwert.
Aus der Staatskanzlei hieß es, das für eine „gedeihliche Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensverhältnis“ sei nicht mehr gegeben. Ministerpräsident Rhein werde Sönmez daher mit sofortiger Wirkung entlassen, sobald das Kabinett den formalen Beschluss gefasst habe. Politisch ist der Fall brisant, weil Sönmez als Amtschef bislang auch für Personalfragen im Haus zuständig war – ein Punkt, den die Grünen im Landtag bereits kritisch als möglichen Interessenkonflikt bei der Aufklärung der Vorwürfe bezeichnet hatten.
Sönmez selbst weist die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen zurück. In einer von einem privaten Mail-Konto verschickten Stellungnahme sprach er von „vorverurteilender Presseberichterstattung“ über ein „angebliches Vergehen“ seinerseits. Zugleich begrüßte er seine Entlassung ausdrücklich, um Schaden vom Land Hessen, dem Ministerium, der Koalition und der SPD abzuwenden. Den Vorwurf einer sexuellen Belästigung weise er entschieden zurück, betonte Sönmez. Er begrüße die eingeleitete interne Untersuchung und erhoffe sich von dem im öffentlichen Dienst etablierten Verfahren die Möglichkeit zur Richtigstellung und Rehabilitation.