Mit der offiziellen Eröffnung des Fraunhofer-Zentrums für Energiespeicher und Systeme ZESS in Braunschweig schärft die Fraunhofer-Gesellschaft ihr Profil als Schnittstelle zwischen Spitzenforschung und Industrie. Der Neubau, in den Bund und Land Niedersachsen zusammen rund 49,85 Millionen Euro investiert haben, bietet auf etwa 3300 Quadratmetern – darunter rund 1750 Quadratmeter Laborfläche und ein 450 Quadratmeter großer Trockenraum – eine Infrastruktur für die Entwicklung von Festkörperbatterien der nächsten Generation und innovativen Wasserstofftechnologien. In Anwesenheit von Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft hob Fraunhofer-Vorstand Constantin Häfner die zentrale Rolle leistungsfähiger Batterie- und Wasserstofftechnologien für Energie-, Mobilitätswende und Wettbewerbsfähigkeit hervor.
Bundesforschungsministerin Dorothee Bär ordnete das Zentrum als strategische Investition in die Innovationsfähigkeit Deutschlands ein. Im Fokus steht die Verbindung von Spitzenforschung mit industrieller Umsetzung, um Wertschöpfung und technologische Souveränität in Deutschland und Europa zu stärken. Das ZESS ist darauf ausgelegt, Erfindungen in marktfähige Anwendungen zu überführen und damit den Transfer in energieintensive Branchen, Mobilität und Infrastruktur zu beschleunigen. Die Ausrichtung auf Festkörperbatterien und Wasserstofftechnologien adressiert zugleich den steigenden Bedarf an sicheren, effizienten Energiespeichern und alternativen Energieträgern.
Parallel dazu arbeitet das Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung IGD an KI-basierten Werkzeugen für Stadt-, Regional- und Landesplanung. Vor dem Hintergrund von Wohnraumbedarf, begrenzten Flächen und dem Ziel, zusätzliche Flächenversiegelung zu begrenzen, entwickelt das Institut skalierbare Lösungen, die Baulücken, Nachverdichtungsflächen und weitere Potenziale automatisiert identifizieren. Künstliche Intelligenz analysiert Luft- oder Orthophotos, die Ergebnisse werden mit amtlichen Geodaten verknüpft und GIS-basiert aufbereitet. Laut Dr. Eva Klien, Bereichsleitung Infrastruktur und Public Services, können Kommunen damit vorhandene Geodatenbestände systematisch auswerten und Wohnraumpotenziale im Bestand sichtbar machen.
Auch in der Photoniksparte setzt Fraunhofer auf enge Partnerschaften und internationale Vernetzung. Das Fraunhofer Heinrich-Hertz-Institut HHI in Berlin vertieft seine strategische Zusammenarbeit mit Oki Electric Industry Co., Ltd. (OKI) im Bereich fortschrittlicher Photonik-Technologien. Im Zentrum des jüngsten Austauschs mit der OKI-Spitze standen bisherige Forschungsergebnisse und Perspektiven weiterer Entwicklungen. Ein konkretes Resultat der deutsch-japanischen Kooperation ist ein funktionsfähiges Laser-Doppler-Vibrometermodul, das die Siliziumphotonik von OKI mit den hybriden Integrations- und Packaging-Technologien des HHI verbindet. Gemeinsam mit weiteren Partnern aus Japan stärkt das Institut damit den bilateralen Austausch und schafft Ansatzpunkte für künftige optische Anwendungen.

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.
Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.
Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.
Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.