Bundesgerichtshof muss über Verlustverkäufe bei Kaffee entscheiden

10.03.2026


Der Rechtsstreit um Kaffeepreise zwischen Aldi Süd und Tchibo geht in die nächste Runde. Nach zwei juristischen Niederlagen hat der Hamburger Kaffeeröster Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die Richter in Karlsruhe müssen sich nun mit dem Fall befassen, der grundsätzliche Fragen zum Wettbewerbsrecht aufwirft.

Tchibo wirft dem Discounter vor, seit Ende 2023 Kaffee der Aldi-Eigenmarke Barissimo mehrfach unter den Herstellungskosten verkauft zu haben. Das Unternehmen sieht darin einen Verstoß gegen geltendes Recht und will Aldi Süd dieses Vorgehen gerichtlich untersagen lassen. Bislang blieb Tchibo damit erfolglos: Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage im vergangenen Jahr ab, im Februar folgte das Oberlandesgericht Düsseldorf mit der Zurückweisung der Berufung.

In der schriftlichen Urteilsbegründung verwies das Oberlandesgericht auf eine ungeklärte Rechtsfrage. Es müsse geklärt werden, ob der Verkauf von Lebensmitteln unter den Herstellungskosten rechtlich dem Verkauf unter dem Einstandspreis gleichzustellen sei. Die Klärung dieser Frage sei zur Fortbildung des Rechts erforderlich, hieß es vonseiten des Gerichts. Die Richter sahen kein unbilliges Verhalten von Aldi Süd, ließen die Revision aber zu.

Tchibo-Sprecher Arndt Liedtke betonte, Verlustverkäufe unter Einstandspreisen seien nach aktuellem Recht verboten. "Das muss auch für Verlustverkäufe unter Herstellungskosten gelten." Aus Sicht des Wettbewerbs und der Verbraucher mache es keinen Unterschied, ob Kaffee als Fertigware eingekauft und weiterverkauft oder als Rohkaffee eingekauft, im Konzern geröstet und dann weiterverkauft werde. "Daher sollten alle Verlustverkäufe gleich behandelt werden", so Liedtke. Aldi Süd äußerte sich auf Nachfrage nicht zu dem Verfahren.

Angst vor dem digitalen Double: Synchronsprecher kritisieren KI-Training ohne Extra-Honorar

15.03.2026


Deutsche Synchronsprecherinnen und -sprecher erhöhen den Druck auf Streaminganbieter wie Netflix. Hintergrund sind neue Vertragsklauseln, die es erlauben sollen, bereits aufgezeichnete Stimmen für das Training von Systemen mit Künstlicher Intelligenz (KI) zu nutzen. Nach Angaben des Verbands Deutscher Sprecher:innen (VDS) lehnen viele Künstler diese Regelungen ab und verweigern ihre Unterschrift – mit der Folge, dass erste Synchronproduktionen ins Stocken geraten.

Im Zentrum der Kritik steht die Verknüpfung von Engagement und Zustimmung zur KI-Nutzung. „Ich bin nicht bereit, das Training einer Künstlichen Intelligenz zu unterstützen“, sagte Natascha Geisler, deutsche Stimme von Jennifer Lopez, der Deutschen Presse-Agentur. Sie habe eine aktuelle Synchronarbeit für Lopez wegen der Netflix-Vertragsbedingungen abgesagt. Bei den neuen Verträgen gebe es nach ihrer Darstellung keine Möglichkeit, der Nutzung der eigenen Stimme für KI-Training zu widersprechen; die Zustimmung sei Voraussetzung für einen Auftrag.

Zusätzlichen Zündstoff liefert die Frage der Vergütung. Geisler moniert, in den Netflix-Verträgen sei „an keiner Stelle schriftlich festgehalten, dass für das KI-Training eine gesonderte Vergütung vorgesehen ist“. Beim Training würden sämtliche Facetten von Schauspiel und Intonation erfasst, damit KI-Systeme lernen können, unterschiedliche Emotionen zu imitieren. Sie wolle weder „Datenfutter“ sein noch dazu beitragen, dass ihr Berufsstand perspektivisch ersetzt werden könne, sagte die Sprecherin.

Der VDS, der ein Treffen in München mit prominenten deutschen Stimmen unter anderem von Tom Cruise, Renée Zellweger, Cameron Diaz und SpongeBob mitorganisiert hat, drängt auf klare gesetzliche Regeln für den Einsatz von KI in der Branche. Nur eine Regulierung könne aus Sicht des Verbands eine unkontrollierte und illegale Nutzung von Stimmen verhindern und die Qualität menschengemachter Kunstwerke sichern. Netflix verweist unterdessen laut einer Unternehmenssprecherin darauf, dass der Einsatz von KI im Einklang mit geltendem Recht erfolge und beruft sich auf Vereinbarungen, die der Konzern im vergangenen Sommer gemeinsam mit dem Bundesverband Schauspiel getroffen habe.